Grund­satz 2

Grundsätze zur Definition von Mehrleistungen
17. Juni 2021

Mehrleistungen zwischen Leistungserbringern und einzelnen Versicherern differenzieren sich in die Kategorien klinische Leistungen, ärztliche Leistungen sowie Hotellerie/Komfort.

    Kapitel

    Erläuterung

    • Die Mehrleistungskataloge werden durch die Leistungserbringer strukturiert vorbereitet, um für die einzelnen Versicherer die Bewertung und Differenzierung von Mehrleistungen zu erleichtern und die Vergleichbarkeit verschiedener Kataloge von unterschiedlichen Leistungserbringern für einzelne Versicherer zu erhöhen. 
    • Beispiele von Mehrleistungen je Kategorie können sein (nicht abschliessend): 
    1. Klinische Leistungen: Insbesondere gelten organisatorische und prozessuale Leistungen mit kundenindividueller Aufenthaltsplanung wie zum Beispiel freie Terminwahl (Wunschtermin) und flexible Behandlungsplanung sowie freie Spitalwahl, individuelle Besuchszeiten, erweitertes Medikamenten- und Therapieangebot, Pflegezusatzleistungen etc. 
    2. Ärztliche Leistungen: freie Arztwahl, höhere Verfügbarkeit des Arztes, längere Visiten, Kombinationsleistungen ausserhalb OKP etc. 
    3. Hotellerie/Komfort: Menüwahl, Transport-Services, Zusatzleistungen3 wie Parkplatz oder Wellness etc. 

    Mindestanforderungen

    • Personenbezogene und qualifikationsbezogene Arztwahl: Der Versicherte wird bei der expliziten und der impliziten Auswahl des fallführenden Arztes sowie bei der gesonderten Patientenbetreuung miteinbezogen. Darüber hinaus kann der Patient bei der Zuweisung des fallführenden (Kader-)Arztes sein Veto ausdrücken. Die Aufklärung des Patienten wird vom Leistungserbringer dokumentiert. 
    • Miteinbezug weiterer Ärzte: Beim Einbezug weiterer Ärzte (neben dem fallführenden Arzt) soll der Patient informiert und der Vorgang dokumentiert werden. Darüber hinaus kann der Patient sein Veto ausdrücken.  
    • Schnellerer/priorisierter Zugang: Schnellerer und priorisierter Zugang zu medizinischen Leistungen – ohne medizinische Dringlichkeit – kann eine Mehrleistung sein, wenn diese über das Leistungsniveau der OKP hinausgeht. 

    Präzisierungen

    • Definition klinische Leistung: Mehrleistungen im Bereich «klinische Leistungen» umfassen alle behandlungsbezogenen Leistungen in den Bereichen Pflege, Administration und weitere Betreuungsdienstleistungen, die nicht im Leistungsniveau der OKP eines jeweiligen Leistungserbringers enthalten sind. Die Mehrleistungen umfassen alle «Vorhalteleistungen» und ineffizient nutzbare Produktionsmittel der Leistungserbringer aufgrund des Versprechens, auf organisatorische und prozessuale Leistungen (kundenindividuelle Planung und Behandlungsabläufe) einzugehen. Dazu gehören unter anderem auch ein erweitertes Medikamenten- und Therapieangebot sowie Pflegezusatzleistungen.  
    • Definition ärztliche Leistung: Mehrleistungen im Bereich «ärztliche Leistungen» umfassen alle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eines Arztes anfallenden Untersuchungs- und Behandlungsleistungen, die über das Leistungsniveau der OKP eines jeweiligen Leistungserbringers hinausgehen, sowie Leistungen, die die Auswahl des fallführenden Arztes ermöglichen. 
    • Definition Hotellerie/Komfort: Mehrleistungen im Bereich «Hotellerie/Komfort» umfassen Leistungen ohne direkten medizinischen bzw. therapeutischen Bezug im Zusammenhang mit Hotellerie, Gastronomie und Komfort, die über das Leistungsniveau der OKP eines jeweiligen Leistungserbringers hinausgehen. 

    3  Zusatzleistung: Leistungen, die nur VVG-Patienten in Anspruch nehmen können und die nicht mit einer OKP-Leistung in Verbindung stehen.