Grund­satz 11

Grundsätze zur Zukunft von Mehrleistungen
17. Juni 2021

Innovation zugunsten des Patientennutzens ist gewünscht. Trends wie «ambulant vor stationär» sind eine Chance für neue Mehrleistungsservices.

Kapitel

Erläuterung

  • Innovationen bestehen in Bezug auf die Methode der Diagnose, die Therapie- und Behandlungsform und die Operationstechnik.
  • Die Veränderung der Zusatzversicherung soll so erfolgen, dass der Wettbewerb zwischen einzelnen Versicherern und zwischen den Leistungserbringern weiterhin gewährleistet ist.
  • Das Potenzial für neue Mehrleistungen soll zugunsten der Patienten genutzt werden.
  • Neuen Mehrleistungen und Mehrleistungspaketen soll aktiv zu einer Marktpositionierung verholfen werden.
  • Bei der Veränderung ist darauf zu achten, dass historische Hinderungsgründe für Innovation zugunsten des Patientennutzens nach Möglichkeit ausgeräumt und neue Hinderungsgründe nach Möglichkeit vermieden werden.

Mindestanforderungen

  • Innovationen im Forschungsstadium: Es werden keine Innovationen über die Zusatzversicherung abgebildet, die sich im Stadium der Forschung befinden.
  • Wirksamkeit und Zweckmässigkeit: Innovative Mehrleistungen entsprechen Methoden, die im Sinne des KVG wirksam und zweckmässig sind. Sie liegen über dem Standard der OKP und entsprechen nicht den KVG-Bestimmungen der Wirtschaftlichkeit.

Präzisierungen

  • Innovative Leistungen: Als innovative Leistungen können Diagnosemethoden und Therapien verstanden werden, die zielführend und medizinisch adäquat sind, aber noch nicht zum Standard geworden sind.