Grund­satz 10

Grundsätze zur Abrechnung von Mehrleistungen
17. Juni 2021

Nur tatsächlich erbrachte Mehrleistungen/Mehrleistungspakete werden von Versicherern vergütet.

Kapitel

Erläuterung
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Abgrenzung
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Präzisierungen
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Erläuterung

  • Grundsätzlich kann eine Vergütung nur dann stattfinden, wenn der gemäss Anforderungen des Branchen-Frameworks definierte Kern der Mehrleistungen/Mehrleistungspakete auch effektiv erbracht wurde.
  • Effektiv erbrachte Mehrleistungen und Rechnungen sind inhaltlich zu synchronisieren.

Abgrenzung

  • Die effektive Ausgestaltung und die vertragliche Verhandlung von Mehrleistungen/Mehrleistungspaketen obliegen dem einzelnen Versicherer.
  • Die Ausgestaltung der Kernleistungen innerhalb von Leistungspaketen obliegt dem einzelnen Versicherer.

Mindestanforderungen

  • Vergütung von Mehrleistungspaketen: Damit ein Mehrleistungspaket vergütet wird, müssen Kern-leistungen, die im Mehrleistungsvertrag definiert werden, nachweislich geliefert worden sein.
  • Rechnung: Das Format einer Abrechnung soll mindestens folgende Elemente beinhalten:
  1. Zusammengeführter Ausweis aller erbrachten VVG-Leistungen inklusive aller ärztlichen Leistungen
  2. Eine für den Patienten nachvollziehbare Leistungsbeschreibung
  3. Verrechnete Preise, summiert pro Mehrleistungskategorie
  4. DRG, Aufenthaltsdauer und Kostengewicht der OKP-Rechnung
  5. Eindeutig zuweisbare Nennung der fallführenden/behandelnden Ärzte

Präzisierungen

  • Rechnungskopie an den Patienten: Die in Rechnung gestellten Mehrleistungen müssen vom Leistungserbringer in Form einer Rechnungskopie an den Patienten übermittelt werden.