Grund­satz 9

Grundsätze zur Bewertung von Mehrleistungen
17. Juni 2021

Die Bewertung von Mehrleistungen erfolgt in der Regel auf Basis von Leistungspaketen und nicht auf Basis von Einzelleistungen.

Kapitel

Erläuterung
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Abgrenzung
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Präzisierungen
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Erläuterung

  • Durch Mehrleistungspakete sollen Anreize zur Mengenausweitung und die Gefahr einer Doppel-verrechnung vermieden werden.
  • Mehrleistungspakete sind so zu strukturieren, dass sie für alle relevanten Anspruchsgruppen verständlich beschrieben sind – eine Referenz auf die jeweiligen Einzelleistungen im Mehrleistungs¬paket ist erstrebenswert.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Einzelleistungen abzurechnen.

Abgrenzung

  • Die effektive Ausgestaltung und die vertragliche Verhandlung von Leistungspaketen sowie von Einzelleistungen obliegen dem einzelnen Versicherer.

Mindestanforderungen

  •     Keine Mindestanforderungen

Präzisierungen

  • Einheitliche Bezeichnung: Zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden Leistungen und Leistungspakete gemäss Mehrleistungsvertrag eindeutig bezeichnet.