Al­ters­vor­sor­ge

27. Mai 2021

Allgemein gilt eine Wirtschaftsweise als nachhaltig, wenn sie dauerhaft betrieben werden kann (GRI 103-1). Aus ökonomischer Sicht bedeutet dies, dass eine Gesellschaft wirtschaftlich nicht über ihre Verhältnisse leben darf, da dies zwangsläufig zu Einbussen bei den nachkommenden Generationen führt.

Im Zusammenhang mit der Altersvorsorge wird anstelle des Begriffs der Nachhaltigkeit häufig derjenige der Generationengerechtigkeit verwendet. Die darin enthaltenen Begriffe «Generation» und «Gerechtigkeit» konkretisieren die Nachhaltigkeit in diesem Bereich kurz und prägnant: Eine Generation darf nicht Leistungen zu Ungunsten der nachkommenden Generationen in Anspruch nehmen.

Die schweizerische Altersvorsorge galt dank seinem Drei-Säulen-System im internationalen Vergleich jahrzehntelang als vorbildlich. In den vergangenen Jahren fällt die Schweiz allerdings immer weiter zurück. Grund dafür ist namentlich die fehlende Nachhaltigkeit: Aufgrund des anhaltenden Reformstaus sind zentrale Parameter überholt und lassen die erste und zweite Säule instabil werden:

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben mit der steigenden Lebenserwartung der Gesellschaft nicht Schritt gehalten. Das ordentliche Rentenalter für Männer beträgt seit seiner Einführung im Jahr 1948 65 Jahre. Wurde damals eine Altersrente während durchschnittlich 12 bis 13 Jahren ausbezahlt, sind es heute deren 21 – Tendenz weiterhin steigend. Das starre Rentenalter hat zur Folge, dass sich die höhere Lebenserwartung vollumfänglich in einer längeren Rentenbezugsdauer niederschlägt. Trotz der hohen Lebenserwartung ist die Schweiz eines der wenigen Länder Europas, die ihr Rentenalter nicht erhöht bzw. diesen Schritt noch nicht einmal ernsthaft in Betracht gezogen haben.
 
Mehr als die Hälfte der OECD-Länder hat ein Rentenalter von 67 Jahren oder mehr verabschiedet, viele davon mit einer deutlich geringeren Lebenserwartung als die Schweiz.

In der ersten Säule (AHV), die im Ausgabenumlageverfahren finanziert wird, führt die längere Rentenbezugsdauer in Kombination mit der stetig sinkenden Anzahl Beitragszahler pro Rentenbezüger zu einer immer weiter steigenden finanziellen Belastung der Erwerbstätigen. Waren es in der AHV 1948 noch über sechs Arbeitstätige, die einen Rentner finanzierten, sind es heute noch gut drei. In drei Jahrzehnten werden es laut Prognose des Bundes noch etwa zwei sein. Die Finanzierungsprobleme sind schon heute gross, und sie werden sich in den kommenden zehn Jahren weiter verschärfen, da die Alterskohorte der Babyboomer kurz vor der Pensionierung steht.

In der zweiten Säule (BVG), in der die Altersleistungen im Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden, führt der überhöhte Umwandlungssatz angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der gesunkenen Zinsen zu einer massiven, systemfremden Umverteilung. Diese findet von den aktiven Versicherten zu den Rentenbezügern statt und beläuft sich auf rund 7 Milliarden Franken pro Jahr. Die Umverteilung reduziert die Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten und schmälert dadurch deren künftige Altersleistungen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 4. November 2020 seinen Entwurf zur Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2030» in die Vernehmlassung gegeben. In der nationalen strategischen Stossrichtung (f) «Stabilität der Vorsorgesysteme langfristig sichern» hält die Regierung fest:

«Die finanzielle Stabilität der Vorsorgesysteme der Schweiz wird trotz der demografischen Entwicklung gesichert. Der Bund sorgt dafür, dass die Reformvorschläge zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Vorsorgesysteme unter Beibehaltung der sozialen Absicherung die Interessen aller Altersklassen berücksichtigen und den Generationenvertrag einhalten.»

Dass die erste und die zweite Säule der Altersvorsorge nicht nachhaltig ausgestaltet sind, ist seit geraumer Zeit bekannt. Ebenso besteht Klarheit hinsichtlich der erforderlichen Massnahmen. So werden der Schweiz beispielsweise im Länderbericht 2019 der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von den internationalen Experten folgende Massnahmen empfohlen:

  • Setzen Sie das Rentenalter wie geplant für beide Geschlechter auf 65 fest, erhöhen Sie es schrittweise auf 67 und verknüpfen Sie es anschliessend mit der Lebenserwartung.
  • Reduzieren Sie den für die Berechnung der Renten verwendeten Parameter («Mindestumwandlungssatz») und machen Sie ihn zu einem flexibleren technischen Parameter, der per Verordnung festgelegt wird.
  • Nutzen Sie die bestehende jährliche Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmer, um Wege zu finden, das Lohnfindungssystem flexibler zu gestalten und vom Dienstalter zu entkoppeln.
  • Die nach Alter gestaffelte Zunahme der Altersgutschriften in der zweiten Säule abflachen.
  • Ermöglichen Sie den Arbeitnehmenden, Lücken in ihren Rentenansprüchen durch Beiträge nach dem 65. Lebensjahr auszugleichen.

 

Die Reform der Altersvorsorge ist zwingend und dringend (GRI 103-2). Aus Sicht des SVV müssen Schritte zur Stabilisierung von AHV und BVG möglichst rasch und unter Wahrung der Gesamtsicht vorangetrieben und umgesetzt werden. Soweit mit der Zielsetzung der Stabilisierung vereinbar, können und sollen im Sinne der Modernisierung auch Anpassungen an die veränderten Bedürfnisse vorgenommen werden.

In der aktuell laufenden Reform der AHV («AHV 21») bedeutet dies konkret:

  • Referenzalter 65 für Frauen und Männer
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte

 

In der ebenfalls laufenden BVG-Reform sind folgende Massnahmen vorgesehen bzw. erforderlich:

  • Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent
  • Einführung eines Beitrages zur Finanzierung des Ausgleichs von Rentenumwandlungsverlusten
  • Massnahmen für die Übergangsgeneration
  • Besserstellung von Bezügern tiefer Einkommen und insbesondere Teilzeitbeschäftigten (v. a. Frauen)
  • Flachere Staffelung der Altersgutschriften

 

Über diese Stabilisierungs- und Modernisierungsschritte hinaus sind in der Folge weitere Reformen, mit denen AHV und BVG nachhaltig ausgestaltet werden, unumgänglich (GRI 103-2). Der SVV weist seit Jahren darauf hin, dass zu diesem Zweck die zentralen Parameter (Referenzrücktrittsalter, BVG-Umwandlungssatz, BVG-Mindestzinssatz) den realen Gegebenheiten entsprechend festgelegt werden müssen. Er begrüsst und unterstützt denn auch politische Vorschläge mit folgenden Zielsetzungen:

  • Anbindung des Referenzalters an die Lebenserwartung
  • Sicherstellen des Gleichgewichts von Beiträgen und Leistungen in der AHV
  • Ökonomisch korrekte Umwandlungs- und Zinssätze im BVG
  • Zusätzliche Anreize zugunsten der privaten Vorsorge