Die welt­weit ein­zig­ar­ti­ge Ver­si­che­rung ge­gen Na­tur­ge­fah­ren

Kontext09. März 2020

Die Versicherungswirtschaft rechnet wegen der Klimaerwärmung weltweit mit häufigeren extremen Ereignissen und weiter steigenden Schäden. Ein Kernstück des Risikomanagements von Naturgefahren in der Schweiz ist die einzigartige Elementarschadenversicherung

Eine aktive Schadenprävention, eine sorgfältige Raumplanung und die Solidarität der Bevölkerung sind wichtige Voraussetzungen für die weitere Versicherbarkeit gegen Naturgefahren. Es liegt im Interesse der Versicherungswirtschaft, die Umweltrisiken zu minimieren und die Umwelt langfristig zu schützen.

Ein UNO-Bericht von 2011 attestiert der Schweiz, das am besten auf Naturkatastrophen vorbereitete Land der Welt zu sein. Zu einer guten Vorbereitung auf Naturkatastrophen gehört, einerseits das mögliche Ausmass von Naturkatastrophen zu begrenzen und andererseits das wirtschaftliche Schadenpotenzial zu reduzieren. Die Versicherungswirtschaft spielt in allen Phasen des Managements von Naturkatastrophen eine zentrale Rolle: von der Bewältigung eines Katastrophenereignisses über den Wiederaufbau bis hin zur Prävention. Ein Kernstück des Risikomanagements von Naturgefahren in der Schweiz ist die einzigartige Elementarschadenversicherung.

Volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung

Die Elementarschadenversicherung hat heute eine enorme volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung. Die privaten, im Elementarschaden-Pool zusammengeschlossenen Versicherungsgesellschaften haben in den vergangenen 30 Jahren für Sachschäden Versicherungsleistungen im Umfang von sechs Milliarden Schweizer Franken erbracht. Das Ausland beneidet die Schweiz um das gut funktionierende und einzigartige Versicherungssystem. Die Privatassekuranz will auch in Zukunft dazu beitragen, das System zu erhalten und weiter zu verbessern. Die Privatversicherer übernehmen also im Bereich der Naturgefahren eine wichtige Funktion. Sie sind erster Ansprechpartner, wenn es um Versicherbarkeit und Schadenregulierung geht. 

Für die bessere Risikostreuung und einen besseren Risikoausgleich unter den Privatversicherern haben sich 11 Versicherungsgesellschaften, die 95 Prozent des Marktes abdecken, im Elementarschaden-Pool (ES-Pool) zusammengeschlossen. Der ES-Pool sorgt für einen Ausgleich der Schadenlast unter diesen Versicherern. Es handelt sich dabei um ein weltweit einmaliges Solidaritätswerk der Versicherungsgesellschaften.

Grundlagen der Elementarschaden-Versicherung

Die Schweiz verfügt über eine flächendeckende Elementarschadenversicherung für Fahrhabe (Hausrat, Geschäftsinventar) und Gebäude. Die Privatversicherer versichern in den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden (GUSTAVO-Kantone) Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. In den übrigen Kantonen der Schweiz sind Elementarschäden an Gebäuden bei den kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten versichert. Die Fahrhabe ist in der ganzen Schweiz bei der Privatassekuranz gedeckt, mit Ausnahme der Kantone Waadt und Nidwalden. Ein Eigenheimbesitzer beispielsweise, der über eine Feuer- und eine Hausratversicherung verfügt, ist damit neben Feuer auch gegen die Elementarrisiken Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch versichert. Das Naturereignis Erdbeben zählt jedoch nicht dazu. Der SVV setzt sich dafür ein, dass diese Naturgefahr ebenfalls aufgenommen wird.

Doppelte Solidarität

Das Konzept der Elementarschadenversicherung beruht auf einer doppelten Solidarität. Denn: Naturkatastrophen können nur dann mit den nötigen Versicherungssummen und angemessenen Prämien versichert werden, wenn sich sowohl Versicherte als auch Versicherer solidarisch verhalten und das Risiko gemeinsam tragen. Nur dank dieser Ausgangslage konnte die private Elementarschadenversicherung überhaupt eingeführt werden und eine derart weitgehende Verbreitung finden.

Solidarität unter den Versicherten: Alle Versicherten bezahlen für die Elementarschadenversicherung denselben Prämiensatz. Das Gesetz verbietet es, in besonders gefährdeten Gebieten höhere Prämien zu verlangen. Zwei Hauseigentümer, deren Häuser denselben Wert aufweisen, zahlen also für das Risiko Elementargefahren unabhängig vom Standort des Gebäudes dieselbe Prämie. Ohne diese Regelung könnten sich Versicherte in stark gefährdeten Gebieten die Absicherung gegen Elementarschäden kaum leisten. Damit herrscht eine  weitgehende Solidarität zwischen der Bevölkerung, die den Elementargefahren stärker ausgesetzt ist und derjenigen, die von diesen Gefahren weniger betroffen ist. Damit ist sichergestellt, dass dieser wertvolle Schutz aller zu günstigen Prämien erhältlich ist.

Solidarität unter den Versicherern: Die Schadenlast aus allen Elementarschadenereignissen wird unter den dem ES-Pool angeschlossenen Gesellschaften nach Massgabe ihres gesamtschweizerischen Markanteils aufgeteilt. Damit wird sichergestellt, dass auch die Risiken in besonders elementarschadengefährdeten Gebieten versichert werden.

Der SVV und damit die privaten Versicherungsgesellschaften unterstützen verschiedene Projekte zur Naturgefahrenprävention. So wird zur Zeit eine Gefahrenkarte für Oberflächenabflüsse nach Starkniederschlägen erstellt. An diesem Projekt arbeitet der SVV mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen VKF zusammen.

Gebäudebesitzern und Planern steht ein einfaches internetbasiertes Tool zur Verfügung, das individuell wirksame Schutzmassnahmen für einzelne Gebäude vorstellt.