Steu­er­vor­la­ge 17 zwin­gend – und de­ren Um­set­zung dring­lich

Medienmitteilung28. August 2018

Die Steuervorlage 17 und deren Umsetzung sind zwingend notwendig. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) unterstützt die Reform und weist auf die Dringlichkeit der Umsetzung hin.

Aus Sicht des SVV enthält die in der Herbstsession 2018 vom Nationalrat zu behandelnde Vorlage jedoch eine sachfremde Verknüpfung der Steuervorlage mit der vom Bundesrat angestossenen neuen Altersreform. Die Politik riskiert damit, dass der Souverän bei einem allfälligen Referendum die Vorlage aufgrund mangelnder Sachlogik und nicht nachvollziehbarer Paketierung verschiedener politischer Materien ablehnen wird.

Der SVV nimmt alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die zu dieser Verknüpfung Hand bieten, in die Pflicht und fordert von ihnen, dass sie auch die zwingend notwendigen, dringlichen Reformen in der 1. und 2. Säule zeitverzugslos, mit Nachdruck und unter Einbezug der unbestrittenen Kernelemente (u.a. Senkung des BVG-Umwandlungssatzes) und der unabdingbar gewordenen Angleichung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre weiterverfolgen.

 

Am 12. Februar 2017 lehnten die Schweizer Stimmberechtigten die Unternehmenssteuerreform III mit gut 59 Prozent Nein-Stimmen an der Urne ab. Die breitangelegten Anhörungen im Nachgang zur Volksabstimmung haben bestätigt, dass die Ablösung bestehender Steuerregimes, die nicht mehr in Einklang mit internationalen Standards stehen, dringend notwendig ist. Aufgrund der internationalen Entwicklungen müssen die Steuerregimes abgeschafft werden, ansonsten drohen der Schweiz zeitnah negative Konsequenzen. Die Steuervorlage 17 ist deshalb zwingend notwendig und deren rasche Umsetzung für die Schweizer Wirtschaft und die Standortattraktivität des Werkplatzes Schweiz von grosser Bedeutung. Der SVV nimmt zum aktuellen Stand der Vorlage wie folgt Stellung:

A. Steuerspezifische Punkte

Der SVV unterstützt die Steuervorlage 17. Zu den drei von der WAK-N vor der Herbstsession zu behandelnden Elementen nimmt er wie folgt Stellung:

1. Anpassung am Kapitaleinlageprinzip (KEP)
Die Anpassung am KEP stellt grundsätzlich eine Verschlechterung dar. Die Anpassung befriedigt jedoch eine intensive und langwährende Forderung aus dem linken Parteispektrum.

2. Abzug auf Eigenfinanzierung
Der Abzug auf Eigenfinanzierung ist international anerkannt. Die Ersatzmassnahme ist zielgerichtet und relevant für die notwendige Abschaffung der Steuerregimes. Da der interkantonale Steuerwettbewerb auf der Ebene der Steuersätze stattfindet und Kantone, wie z.B. Zürich, lediglich über einen beschränkten Handlungsspielraum für Steuersatzsenkungen verfügen, ist diese Ersatzmassnahme von Bedeutung. Ohne diese Ersatzmassnahme dürfte der Kanton Zürich mit zusätzlichen Wegzügen sowie Verlagerungen von Geschäftsaktivitäten konfrontiert werden. Die Konsequenzen würden infolge des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) alle Kantone treffen und die verbleibenden Unternehmen und Privatpersonen müssten den Steuerausfall kompensieren. Der SVV unterstützt die fakultative Einführung des Abzugs auf Eigenfinanzierung.

3. Patentbox, Forschungs- und Entwicklungsabzüge
Die Patentbox sowie Forschungs- und Entwicklungsabzüge, wie in der Botschaft vorgesehen, werden unterstützt. Die Attraktivität der Schweizer Firmenbesteuerung muss gewahrt werden. Die Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung mit international anerkannten Ersatzmassnahmen verringert die Abwanderung mobiler internationaler Gesellschaften sowie die Verlagerung von Geschäftsaktivitäten ins Ausland. Die verbleibenden Schweizer Unternehmen und Schweizer Privatpersonen müssen so den Steuerausfall nicht kompensieren.

B. AHV-Finanzierung

Die Aufnahme eines sachfremden Elements beurteilt der SVV weiterhin sehr kritisch. Mit dieser Massnahme soll die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage erhöht und damit der Weg zu einer raschen Lösung des Steuerkonflikts mit dem Ausland geebnet werden. Der SVV stellt sich mit Nachdruck auf den Standpunkt, dass die Politik mit der Verknüpfung von Elementen sachfremder Vorlagen verfassungsmässige Grundsätze in Frage stellt und dadurch das Risiko einer Ablehnung der Steuervorlage durch den Souverän erhöht.

Hält das Parlament an der Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und AHV-Finanzierung fest, verlangt der SVV, dass dies keinesfalls zu einer Verzögerung der unverändert dringenden strukturellen Reformen in der ersten und zweiten Säule führen darf. Der vom Bundesrat beschlossene Fahrplan für die betreffenden Revisionsvorlagen ist einzuhalten (Inkrafttreten der AHV-Reform per Anfang 2021, Vorschläge aus dem Sozialpartnerdialog für die BVG-Reform bis spätestens März/April 2019). Dabei sind insbesondere die unbestrittenen Kernelemente wie die Senkung des BVG- Umwandlungssatzes, die Einführung eines Umwandlungssatzbeitrages und die unabdingbar gewordene Angleichung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre weiterhin zwingend. In Bezug auf die künftige Finanzierung von AHV- und BVG-Reform wäre es sachgerechter, im Rahmen der Steuervorlage 17 sowohl von einer Erhöhung der Lohnabzüge wie auch der Erhöhung der Mehrwertsteuer abzusehen und auf anderweitige Beiträge des Bundes abzustellen.

Fazit:

Der SVV unterstützt die Steuervorlage 17. Deren Umsetzung ist zwingend notwendig und dringlich.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

Weitere Informationen
Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
Takashi Sugimoto, Telefon +41 44 208 28 55, takashi [dot] sugimotoatsvv [dot] ch, Zentrale +41 44 208 28 28.