Re­form der Al­ters­vor­sor­ge: ein Schritt zur Sta­bi­li­sie­rung der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge

MedienmitteilungArchive17. März 2017

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat zur Kenntnis genommen, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» vom Parlament verabschiedet wurde. Die Reform ist ein Schritt zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge. Der SVV bedauert jedoch, dass Entscheide zum Nachteil der beruflichen Vorsorge der KMU getroffen wurden.

Zürich, 17. März 2017 – Das Parlament hat wegweisende Entscheide zur mittelfristigen finanziellen Stabilisierung des Rentensystems gefällt. Die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte wirken sich positiv auf die AHV aus. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent reduziert die systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge und ist dort ein wichtiger Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Allerdings hätte der SVV eine Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb der zweiten Säule bevorzugt.

Der SVV bedauert, dass das Parlament mit der Separierung der Spar-, Risiko- und Kostenüberschüsse und der Begrenzung der Risikoprämien auch Entscheide zur beruflichen Vorsorge getroffen hat, die gegen die Interessen von rund 160'000 KMU mit mehr als 1 Million Versicherten sind. Die konkreten Auswirkungen dieser Entscheide werden nun in der Praxis zu beurteilen sein.