Der Bundesrat hat heute entschieden, den BVG-Mindestzinssatz für 2017 auf 1,00 Prozent zu setzen. Aufgrund der nach wie vor anhaltenden Tiefzinsphase und der Schwankungen der Finanzmärkte wäre eine weitergehende Senkung nötig gewesen. Die Pensionskassen müssen den vorgegebenen Mindestzinssatz erreichen können.