Be­güns­ti­gung in der Le­bens­ver­si­che­rung – was ist zu be­ach­ten?

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Ich lebe von meiner Frau getrennt und will eine Lebensversicherung abschliessen. Ich möchte meine neue Lebenspartnerin als Begünstigte einsetzen. Ist das möglich oder muss ich Pflichtteile meiner beiden Kinder beachten und wie steht es mit allfälligen Ansprüchen meiner Frau?

Solange Sie nicht geschieden sind, sondern nur getrennt leben, sind Ihnen bei der Begünstigung Ihrer Lebenspartnerin enge Grenzen gesetzt. In der beruflichen Vorsorge und in der Säule 3a ist die Begünstigung im Todesfall des Versicherten gesetzlich geregelt. Solange Sie verheiratet sind, ist eine Begünstigung Ihrer neuen Lebenspartnerin in der Säule 3a daher nicht möglich. Die Ansprüche Ihrer Frau und Ihrer Kinder gehen zwingend vor.

Flexiblere Begünstigung bei der Lebensversicherung

Freier sind Sie, wenn Sie eine Lebensversicherung im Rahmen der freien Vorsorge 3b abschliessen. Hier können Sie Ihre Lebenspartnerin begünstigen und bestim-men, dass der für den Todesfall vorgesehene Betrag bei dessen Eintreten direkt Ihrer Freundin ausbezahlt wird. Allerdings darf der Pflichtteil anderer Erbberechtigter nicht verletzt werden. So wird der Rückkaufswert des Versicherungsanspruches im Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu dessen Vermögen gerechnet. Ihr Versicherungsberater wird mit Ihnen gerne die für Sie beste Lösung ermitteln.