Swim­ming­pool vol­ler Schlamm – wie ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Bei einem Unwetter hat ein Bach sein Bett verlassen. Unser mit grosser Liebe gepflegter Garten und unser Swimmingpool sind dabei stark beschädigt worden. Sind diese Schäden versichert?

Elementarschäden an Haus und Einrichtungen sind über die Gebäude- und die Hausratversicherung gedeckt. Beschädigte Gartenanlagen oder so genannte bauliche Anlagen wie ein Swimmingpool sind darin jedoch nicht enthalten und müssen speziell versichert werden. Solche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung von Einfahrten, Sitzplätzen und Gartenanlagen. Auch die Reparatur eines beschädigten Swimmingpools, eines Gartenhäuschens oder von Fahnenstangen und erdverlegten Leitungen kann versichert werden. Ob die Schäden an Ihrem Garten und Swimmingpool versichert sind, hängt also davon ab, ob Sie eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Auch Garten und Swimmingpool versichern

Eigenheimbesitzer schenken der Versicherung der Umgebung ihres Hauses oft wenig Beachtung. Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Stürme oder Erdrutsche können jedoch hohe Schäden anrichten. Es lohnt sich also, auch für die Umgebung über einen geeigneten Versicherungsschutz zu verfügen.