Bril­le ei­nes Freun­des zer­stört – wie bin ich ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Durch eine ungeschickte Handbewegung fegte ich die 10-jährige Brille vom Gesicht eines Freundes. Die Brille wurde zerstört und kann nicht mehr repariert werden. Zahlt meine Privathaftpflichtversicherung?

Sie haften gegenüber Ihrem Freund für den entstandenen Schaden. Bei einem Totalschaden schulden Sie den Zeitwert des zerstörten Gegenstands. Alle Sachen verlieren mit der Zeit an Wert; das gilt auch für die Brille Ihres Freundes. Als Zeitwert wird ein Betrag ermittelt, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertverminderung (Amortisation) infolge Abnützung, Alter oder anderen Gründen. Im Einzelfall muss also abgeklärt werden, welchen Wert die beschädigte Sache im Zeitpunkt des Schadenfalles noch hatte.

Durchschnittliche Lebensdauer ist massgebend

Für verschiedene Gegenstände gibt es so genannte Lebensdauertabellen, die von Geschädigten und Versicherungen im Schadenfall beigezogen werden können. Es handelt sich dabei um Richtwerte, die im konkreten Fall zur Anwendung kommen und bei speziellen Verhältnissen nach oben oder unten korrigiert werden. Eine 10-jährige Brille kann grundsätzlich als voll amortisiert beurteilt werden, weshalb Sie und Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht verpflichtet sind, eine Entschädigung zu leisten.