Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz teil­re­vi­diert

01. Juni 2022

Effiziente Garantie für Qualität

Im teilrevidierten Versicherungsaufsichtsgesetz VAG spielt die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen eine wichtige Rolle. Mathias Zingg, Präsident des Berufsbildungsverbandes der Versicherungswirtschaft VBV, sagt, welche Chancen er sieht.

weiterlesen

Teilrevision geglückt

Das Parlament hat die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG verabschiedet. Es folgt die Revision des Verordnungsrechts.

Das Schlussergebnis der Teilrevision des VAG bringt gezielte Verbesserungen an der Botschaft des Bundesrates vom 21. Oktober 2020 mit sich. Wichtige Anliegen der Versicherungswirtschaft konnten im revidierten VAG verankert werden. Die wesentlichsten Änderungen des revidierten VAG:

  • Solvabilität: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Schweizer Solvenztest (SST).
  • Innovation: Einführung einer regulatorischen «Sandbox» (Aufsichtsbefreiung mit Auflagen) und Liberalisierung der Regelung zum versicherungsfremden Geschäft.
  • Ausbau des Kundenschutzes im Nachgang zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg).
  • Erleichterungen im B2B­Bereich für die Rückversicherung und das Unternehmenskundengeschäft.
  • Einführung eines Sanierungsrechts.
  • Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten oder Anpassungen der Gruppen­ und Konglomeratsaufsicht.

Die Revision des VAG bedingt eine Revision des nachgelagerten Verordnungsrechts (Aufsichtsverordnung, AVO). Im Vernehmlassungsverfahren wird der SVV die Anliegen der Branche einbringen. Der Bundesrat wird das revidierte VAG zusammen mit der revidierten AVO in Kraft setzen. Noch ist der Zeitpunkt offen.

VAG_Grafik_Normstufen_DE

Normstufen der Revision: Bestandteile der Revision des Versicherungsaufsichtsrechts