Die Al­ters­vor­sor­ge muss sta­bi­li­siert und nach­hal­tig aus­ge­stal­tet wer­den

Fokus12. Dezember 2023

Die Reform der Altersvorsorge ist zentral für die Zukunft der Schweiz. AHV und BVG müssen in einem ersten Schritt finanziell stabilisiert und in einem zweiten Schritt nachhaltig ausgestaltet werden.

Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen: Die Lebenserwartung steigt und der Nachwuchs fehlt. Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Renten aus der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV, erste Säule) und der beruflichen Vorsorge (BVG, zweite Säule) immer länger ausbezahlt werden. In der AHV sinkt zudem aufgrund des fehlenden Nachwuchses die Zahl der Beitragszahler pro Rentenbezüger laufend, was zu rasch wachsenden Defiziten führt. Im BVG wiederum erfolgt eine massive systemfremde Umverteilung von den Berufstätigen zu den Rentenbezügerinnen und -bezügern, weil der Umwandlungssatz viel zu hoch ist und die Anlagerenditen gesunken sind. Es ist auch weiterhin von sinkenden Anlagerenditen auszugehen, womit sich der Druck auf der Beitragsseite zusätzlich erhöht.

Stabilisierung der Altersvorsorge

Nach dem «Ja» des Stimmvolks zur Steuer-AHV-Reform (STAF) von Mai 2019 und demjenigen zur Stabilisierung der AHV («AHV 21») von September 2022 steht die Reform der beruflichen Vorsorge im Vordergrund. Am 25. November 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge («BVG-Reform») an das Parlament überwiesen. Das Parlament hat die Reform in der Frühjahrssession 2023 mit diversen Änderungen verabschiedet. Gegen die Vorlage wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, es wird im September oder November 2024 zur Volksabstimmung kommen.

Für den SVV ist die Reform der beruflichen Vorsorge zwingend und dringend. Weder die Inflation noch die allgemeine konjunkturelle Entwicklung lösen das Problem des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes. Der durch die gestiegene Lebenserwartung bedingte Anpassungsbedarf des Umwandlungssatzes bleibt unabhängig davon bestehen. Die Reform muss deshalb erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wird die berufliche Vorsorge nicht nur stabilisiert, sondern gleichzeitig auch modernisiert.

Zur Stabilisierung der beruflichen Vorsorge sind in der BVG-Reform folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent in einem Schritt
  • Einführung eines Beitrags zur Finanzierung des Ausgleichs von Rentenumwandlungsverlusten
  • kurz-/mittelfristige Kompensation der Umwandlungssatzsenkung durch die Massnahme für die Übergangsgeneration (Rentenzuschlag) und langfristige Kompensation durch Verstärkung des Sparprozesses

Die Verstärkung des Sparprozesses durch Reduktion des Koordinationsabzugs und Anpassung der Altersgutschriften wird so umgesetzt, dass die bisherigen Altersleistungen trotz tieferem Umwandlungssatz weitgehend erhalten bleiben. Der kleinere Koordinationsabzug führt – insbesondere in Verbindung mit einer tieferen Eintrittsschwelle – zu einer besseren Versicherung tieferer Einkommen, und die flachere Staffelung der Altersgutschriften führt zu einer Besserstellung älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt. Mit der so ausgestalteten Verstärkung des Sparprozesses wird gleichzeitig die notwendige Modernisierung der beruflichen Vorsorge erreicht.

Nachhaltige Ausgestaltung der Altersvorsorge

Nach der Stabilisierung und Modernisierung von AHV und BVG sind in einem zweiten Schritt Anpassungen im Sinne der nachhaltigen Ausgestaltung unumgänglich. Eine nachhaltige, d.h. langfristig sichere Finanzierung der Altersvorsorge setzt voraus, dass die Parameter (Referenzrücktrittsalter, BVG-Umwandlungssatz, BVG-Mindestzinssatz) den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend festgelegt werden. Der SVV unterstützt deshalb Vorstösse zur Anbindung dieser Parameter an die reale Entwicklung.

Akzeptable Rahmenbedingungen für die Kollektivlebensversicherung

Mit Blick auf die Kollektivlebensversicherung (d. h. auf Verträge zwischen Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherern) ist zu beachten, dass der Schweizer Solvenztest (SST) die Anforderungen an die Bildung und Erhaltung des Solvenzkapitals massiv verschärft hat. Die zu hohen Kapitalanforderungen führen dazu, dass Garantieleistungen und Risikoabsicherungen zu teuer werden und deshalb nicht mehr oder nur noch eingeschränkt angeboten werden können. Wer den entsprechenden Risiken ausgesetzt ist, kann sich nicht mehr bedarfsgerecht absichern – oder die Risiken müssen vom Staat getragen werden. Das steht in direktem Widerspruch zur bisherigen und in der Gesellschaft breit abgestützten Ausgestaltung der beruflichen (und privaten) Vorsorge. Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen wäre nicht tragbar.

Die privaten Lebensversicherer verwalten rund einen Siebtel der Vorsorgegelder, versichern mehr als zwei Fünftel der aktiv Versicherten (inklusive rein Risikoversicherte) und bedienen über einen Fünftel der Rentenbezügerinnen und -bezüger (Quellen: BFS, Pensionskassenstatistik 2021; Finma, Daten zur Betriebsrechnung berufliche Vorsorge 2021).

Funktionierender Wettbewerb zugunsten der KMU

Die Lebensversicherer bieten den KMU eine umfassende Angebotspalette. Sie stehen im Wettbewerb untereinander und mit anderen Vorsorgeanbietern. Der Wettbewerb funktioniert. Er zeigt sich u. a. in unterschiedlichen Kapitalerträgen, Risikoprämien und Überschüssen.

Strategie 2020–2024 | Vorsorge

Auch in Zukunft zeigen Kompetenz, Erfahrung und der volkswirtschaftliche Beitrag in der Vorsorge die Schlüsselrolle der Privat- und Krankenzusatzversicherer auf. Der SVV ist bestrebt, diese Attribute der Branche zu unterstreichen.

Mehr Erfahren