Re­vi­si­on ATSG: Ob­ser­va­tio­nen ge­gen den Ver­si­che­rungs­miss­brauch

VernehmlassungenArchive06. November 2017

Der SVV begrüsst die Anpassung des ATSG, insbesondere im Hinblick auf die Observationen. Überwachungsmassnahmen sind vor allem im Bereich der Unfallversicherung eine unabdingbare Massnahme, um Prämienzahler, Versicherer und rechtmässige Leistungsbezüger vor missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen zu schützen.

Stellungnahme zur Revision des ATSG

Der Bundesrat will im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts ATSG die gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fehlende gesetzliche Grundlage schaffen, damit der Einsatz von Observationen zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch wieder möglich ist. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV unterstützt das Ziel der entsprechenden Anpassungen.

Im Rahmen der Revision des ATSG werden weitere Anpassungen vorgenommen, etwa die Einführung einer Kostenpflicht bei kantonalen Gerichtsverfahren oder neue Vorgaben bei der Durchführung internationaler Sozialversicherungsabkommen. Die Stossrichtung der Revision insgesamt stimmt.

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