Für ei­ne schlan­ke Teil­re­vi­si­on des Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­set­zes

Der Bundesrat hat gestern das revidierte Versicherungsvertragsgesetz VVG verabschiedet. Im Auftrag des Parlaments soll das Gesetz modernisiert werden und berechtigte Kundenanliegen berücksichtigen. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst, dass sich die Vorlage stärker am Auftrag des Parlaments orientiert und auf etliche geplante Anpassungen verzichtet wurde.

Zürich, 30. Juni 2017 – Das Versicherungsvertragsgesetz VVG regelt die Vertragsbeziehungen zwischen den Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Der SVV hat das Ziel der Revision, das Gesetz an die heutigen Anforderungen eines modernen Kundenschutzes anzupassen, stets unterstützt. Dazu gehören:

  • ein Kündigungsrecht, damit Versicherungskundinnen und -kunden auch aus Verträgen mit langer Laufzeit aussteigen können
  • längere Verjährungsfristen, damit die Versicherungskunden neu bis zu fünf Jahre nach einem Schadenfall Leistungen verlangen können (bisher zwei Jahre)
  • ein angemessenes Widerrufsrecht, das es den Versicherungskunden erlaubt, innerhalb einer festgelegten Frist aus dem Vertrag zurückzutreten

Ebenso begrüsst der SVV den Entscheid, auf neue Regulierungen zu verzichten, die den Kundinnen und Kunden keinen Mehrwert bieten, wie etwa eine generelle gesetzliche Nachhaftung. Mit einer generellen gesetzlichen Nachhaftung, müsste zum Beispiel ein neuer Versicherer die Deckung für vorbestehende Schäden übernehmen.

Nicht einverstanden ist der SVV jedoch mit einem schrankenlosen direkten Forderungsrecht. Mit dessen Einführung können Geschädigte ihre Ansprüche in jedem Fall direkt beim Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers geltend machen, wodurch die Haftpflichtversicherungskunden ihre Wahlfreiheit verlieren, ob sie ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen.

Der SVV prüft die Botschaft nun im Detail.