So en­ga­giert sich der Ver­si­che­rungs­ver­band für die Re­inte­gra­ti­on

Kontext

Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Patient oder Patientin, Versicherter oder Versicherte: Wer nach einem Gesundheitsschaden wieder in die Arbeitswelt zurückkehren will, hat verschiedene Rollen. Die Versicherer engagieren sich, um mit allen Beteiligten für ideale Voraussetzungen zu sorgen.

Es ist nicht ein Faktor alleine, sondern das Zusammenspiel, das zählt. Bei der Reintegration in die Arbeitswelt sind Versicherer und Ärzte, das persönliche Umfeld und der Arbeitgeber von Bedeutung. Um möglichst ideale Rahmenbedingungen für die Reintegration zu schaffen ist ein reibungsloses Zusammenwirken dieser Faktoren und Beteiligten notwendig. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat mit der Arbeitsgruppe Personenschaden und Reintegration (AG Pe Re) ein Gremium, das sich für entsprechende Verbesserungen engagiert. Die AG Pe Re bearbeitet Themen im Bereich des Personenschadens. Sie liefert den Versicherungsgesellschaften Fallführungsinstrumente, damit diese dem Leitsatz «Reintegration vor Rente» konsequent nachleben können. Sie vertritt die Sicht der Versicherer und hat diese beispielsweis in der vom Bund lancierten «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» eingebracht.

Von Versicherer zu Versicherer

Eine wichtige Rolle für eine optimale Reintegration spielt das Zusammenspiel der involvierten Versicherer. Hauptsächlich in komplexen Fällen mit weitergehenden, oft kostspieligen Massnahmen, ist die Abstimmung der Massnahmen und die Aufteilung der Kosten von Bedeutung. Dies können je nach Fall die obligatorische Krankenpflegeversicherung, die Krankentaggeld-, Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sein. Meist haben alle inklusive betroffener Person und Arbeitgeber dasselbe Ziel: die möglichst rasche und nachhaltige Reintegration in die Arbeitswelt. Eine gute Zusammenarbeit ist im Interesse aller. Aus diesem Grund wurde die «Best Practice in der Zusammenarbeit des Case Managements» erarbeitet. Es regelt das Vorgehen, die Koordination der Massnahmen oder wie die beteiligten die Ziele abstimmen. Zudem haben die Versicherer konkrete Massnahmen aufgelistet, um dies zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise ein Assessment mit Standortbestimmung und Bedarfsabklärung oder die Überwachung der medizinischen Behandlung.

Von Versicherer zur Ärzteschaft

Eine weitere wichtige Schnittstelle besteht zu den Ärztinnen und Ärzten. Versicherte mit einem psychischen Leiden gelten als besonders vulnerabel. Lange bestand bei Fachärztinnen und -ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie die Meinung, sie müssten ihre Patienten und Patientinnen vor den Versicherern schützen. Um diese Hürden abzubauen haben die Versicherer zusammen mit der Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie definiert, wann eine Zusammenarbeit zwischen Psychiatern und Case Managern Sinn macht. Die Beteiligten kamen überein, dass eine Zusammenarbeit angestrebt wird, wenn ein Patient arbeitsunfähig ist, die medizinische Situation aber eine berufliche Eingliederung zulässt. Wo sinnvoll können Patient, Psychiater, Arbeitgeber und Case Manager Gespräche vereinbaren.

Wie verrechnen?

Solche Gespräche sind zeitaufwändig. Über die normalen Sozialversicherungstarife sind sie nicht abrechenbar. Wie soll ein Arzt oder eine Ärztin das Aktenstudium im Rahmen von Wiedereingliederungsmassnahmen verrechnen? Weil die Privatassekuranz das Integrationsmanagement aber fördern will, haben Privatversicherer mit der Ärzteschaft das koordinierte Integrationsmanagement KIMPA eingeführt. Private Unfallversicherer haben im Bereich der Unfallversicherung nach UVG sieben Leistungspositionen geschaffen, die es behandelnden Ärztinnen und Ärzten erlauben, die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Case Management nach Absprache mit dem Versicherer separat abzurechnen. Dazu gehört das erwähnte Aktenstudium.

Weiterbildung

Um diesen Prozess fachkundig zu begleiten, braucht es gut ausgebildete Case Manager. Hier engagiert sich der SVV seit 2014. Mit einem dreitägigen Kurs für Case Manager und Versicherungsfachleute wird spezifisch der Umgang mit Personen mit psychischen Störungen in der Eingliederung geschult.