10 Prozent der Schadenzahlungen basieren auf Betrug
Es liegt in der Natur der Sache, dass keine genauen Statistiken über Versicherungsbetrug existieren. Dennoch hat der SVV im Jahr 2017 ein Marktforschungsinstitut beauftragt, eine Studie dazu durchzuführen.
Die Studie bestätig, was bisher geschätzt wurde: 10 Prozent der Schadenzahlungen im Schadenversicherungsgeschäft beruhen auf Betrug. Vor allem die Motorfahrzeug-, Hausrat-, Wertsachen- und Reiseversicherungen sind davon betroffen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Betrugsversuche aufgedeckt, weil die Versicherer die Schadenfälle genauer unter die Lupe nehmen. Das machen sie im Interesse der ehrlichen Versicherten, die mit ihren Prämienbeiträgen den Versicherungsbetrug zum Teil mitfinanzieren.
Weitere Informationen zum Versicherungsbetrug finden sich in der angehängten Studie.
Kavaliersdelikt? Nein!
Viele sehen im Versicherungsbetrug immer noch ein Kavaliersdelikt. Man meint, damit niemandem persönlich zu schaden, sondern höchstens eine anonyme Organisation zu treffen. Bei Betrugsversuchen werden bei den Versicherungen teilweise Forderungen eingereicht, die weit über den tatsächlichen Schaden hinausgehen. Ein anderes Szenario könnte sein, dass ein Versicherter absichtlich bei der Beschreibung flunkert, wie es zum Schaden gekommen ist. So soll die Versicherung einen Schaden übernehmen, der unter wahrheitsgetreuer Sachverhaltsdarstellung nicht versichert gewesen wäre.
Massnahmen der Versicherungen
Deuten Indizien auf einen Betrugsversuch hin, untersuchen die Versicherer den Fall. Dafür setzen sie Spezialisten ein. Diese Fachleute besitzen alle Erfahrungen, Kenntnisse und Tools, die für solche Untersuchungen notwendig sind. So haben sie zum Beispiel spezielle Instrumente, um gefälschte Dokumente zu erkennen.
Folgen eines Betrugsversuches
Im Fall von Versicherungsbetrug können die Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das heisst, dass sie keine Entschädigungen zahlen und sogar bereits erbrachte Leistungen zurückverlangen dürfen.
Darüber hinaus kann Versicherungsbetrug strafrechtlich verfolgt werden. Es können mehrjährige Gefängnis- und Zuchthausstrafen ausgesprochen werden, die im Zentralstrafregister verzeichnet werden. Versicherungsbetrug lohnt sich nicht!