Partnerschaften und Familien kennen heute ganz andere Formen als noch vor 100 Jahren, als das Zivilgesetzbuch (ZGB) und damit auch das Erbrecht in Kraft traten. Der Bundesrat will das Erbrecht deshalb modernisieren.
In seiner Vernehmlassungsantwort spricht sich der Schweizerische Versicherungsverband SVV gegen die geplante Änderung in der Berechnungsgrösse von Lebensversicherungsansprüchen infolge Tod aus. Die mit der Revision angestrebte Flexibilisierung würde bei Erblassern, welche mit Lebensversicherungen vorgesorgt haben, nicht erhöht, sondern im Gegenteil verkleinert. Der SVV plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Regelung in Art. 476 und 529 ZGB, welche auf den Rückkaufswert als eindeutige technische Grösse abstellt.