«Die Steu­er­vor­la­ge ist gut auf die ver­schie­de­nen In­ter­es­sen ab­ge­stimmt»

InterviewArchive04. März 2019

Am 19. Mai stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ab. Carl Emanuel Schillig, Group Tax Director bei Zurich Insurance Group, erklärt, welches die wichtigsten Punkte bei dieser für die Versicherungswirtschaft wichtigen Steuervorlage sind.

Herr Schillig, warum braucht es eine Änderung im Schweizer Unternehmenssteuersystem?

Carl Emanuel Schillig: Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien, die die Schweiz international tätigen Unternehmen (sogenannten Statusgesellschaften) bietet, im Ausland nicht mehr akzeptiert werden. Ziel der Vorlage ist es, ein international konformes, wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen zu schaffen.

Wenn wir das nicht tun, könnte es sein, dass die EU-Finanzminister die Schweiz auf eine «schwarze Liste» setzen. Bei Ländern, die auf dieser Liste stehen, ist es der EU freigestellt, Sanktionen wie zum Beispiel die Aberkennung der Börsenäquivalenz zu verfügen.

Carl Emanuel Schillig

Carl Emanuel Schillig, Group Tax Director bei der Zurich Insurance Group

Welches sind die wichtigsten Änderungen gegenüber dem jetzigen System?

Die nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft. Künftig gelten für alle Unternehmen – kleine und grosse, ausschliesslich in der Schweiz oder vor allem international tätige – die gleichen Besteuerungsregeln.

Es ist aber wichtig, dass die Schweiz auch weiterhin für internationale Unternehmen ein attraktiver Standort bleibt. Deshalb werden die kantonalen Steuersätze für Unternehmen gesenkt und Investitionen in Forschung und Entwicklung künftig mit neuen steuerlichen Sonderregelungen gefördert (etwa der Patentbox). Diese und weitere Massnahmen bewirken für die meisten Unternehmen insgesamt eine Senkung der Steuern, falls die kantonalen Steuersätze wie erwähnt entsprechend reduziert werden.

Damit der Steuerausfall für die Kantone und Gemeinden aber nicht zu hoch wird – diese müssen weiterhin Strassen, Spitäler und Schulen finanzieren –, gilt für die gesamten Entlastungen der Unternehmensbesteuerung eine fixe Begrenzung. Weiter erhalten die Kantone vom Bund zusätzliche Gelder aus der direkten Bundessteuer, um bei Bedarf ihre Gewinnsteuern zu senken. Sie können damit die Reform nach ihren Bedürfnissen autonom umsetzen.

Warum wird diese Steuervorlage mit der Finanzierung der AHV verbunden?

Die AHV erhält zusätzlich rund zwei Milliarden Franken pro Jahr. 1,2 Milliarden Franken tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit je 0,15 Lohnprozenten bei. Die Bundeskasse bringt ihren Anteil am MWST-Demografieprozent in die Finanzierung ein. Zudem wird der Bundesbeitrag an die AHV-Ausgaben erhöht.

Mit der Zusatzfinanzierung der AHV soll aus politischer Sicht ein sozialer Ausgleich für die steuerliche Entlastung der Unternehmen geschaffen werden. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft darf die Verknüpfung der Steuervorlage mit der AHV-Finanzierung jedoch keinesfalls zu einer Verzögerung der dringlichen strukturellen Reformen in der 1. und 2. Säule führen.

Weshalb ist diese Steuervorlage für die Versicherungswirtschaft wichtig?

Die Annahme oder Ablehnung der Steuervorlage hat deutliche Auswirkungen auf den Unternehmensstandort Schweiz. Alle in der Schweiz ansässigen Unternehmen, genauso wie die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, benötigen Versicherungsschutz. Geht es dem Wirtschaftsstandort Schweiz nicht gut, sind direkt auch die Versicherungsgesellschaften mit ihren Arbeitsplätzen betroffen.

Vor zwei Jahren wurde die Unternehmenssteuerreform III vom Stimmvolk abgelehnt. Was ist bei der AHV-Steuerreform besser?

Mit der Steuerreform kann die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz gewahrt werden. Gleichzeitig werden die berechtigten Anliegen von Städten und Gemeinden berücksichtigt – und mit der Zusatzfinanzierung der AHV wird ein sozialer Ausgleich geschaffen. Die Vorlage ist damit auf die verschiedenen Interessen besser abgestimmt als bei der Unternehmenssteuerreform III.