Teil­in­va­lid – muss ich Bei­trä­ge an die Pen­si­ons­kas­se leis­ten?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich beziehe seit Jahren eine halbe IV-Rente. Seit einem Jahr nun arbeite ich eineinhalb Tage pro Woche und verdiene so jährlich 18‘000 Franken. Weder ich noch mein Arbeitgeber zahlen Beiträge an die berufliche Vorsorge. Ist das so in Ordnung?

Arbeitnehmende, die jährlich mehr als 21‘150 Franken verdienen, sind von ihrem Arbeitgeber obligatorisch im Rahmen der beruflichen Vorsorge zu versichern. Bei teilinvaliden Arbeitnehmern wird diese Eintrittsschwelle entsprechend der Höhe des Invaliditätsgrades gesenkt. Für jemanden, der wie Sie zu 50% teilinvalid ist, sinkt sie also entsprechend um 50% auf 10‘575 Franken Einkommen pro Jahr.

Breit abgestützte Vorsorge gibt Sicherheit

Wenn Sie mit Ihrer Erwerbstätigkeit 18 000 Franken pro Jahr verdienen, so übertreffen Sie diese Eintrittsschwelle. Ihr Arbeitgeber muss Sie obligatorisch in der zweiten Säule versichern, womit sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber Beiträge in die berufliche Vorsorge einzahlen müssen. Sie profitieren so von einem besseren Versicherungsschutz und einer breiter abgestützten Altersvorsorge.