Sturm und Or­kan – hängt Haf­tung al­lein von der Wind­stär­ke ab?

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Ein Sturmwind hat Ziegel von meinem Hausdach auf ein parkiertes Auto geweht. Welche Versicherungen übernehmen den Schaden? Spielt dabei die Windstärke eine entscheidende Rolle?  

Wenn der Schaden auf einen Wind mit mehr als 75 km/h zurückzuführen ist, übernimmt die Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden am Auto. Fehlt eine solche Teilkasko-Versicherung, kann der geschädigte Autobesitzer eine allfällige Haftung von Dritten abklären. Höhere Gewalt ist zwar ein Haftungsausschlussgrund; aber nicht jeder Sturm gilt als höhere Gewalt und auch ein Ereignis von höherer Gewalt vermag nicht jedes Verhalten zu entschuldigen. Im Gegensatz zu einem Sturmwind von 75 km/h kann man im Schweizer Mittelland bei Windgeschwindigkeiten von über 120 km/h (Orkan) von «höherer Gewalt» ausgehen. Reisst ein solcher Orkan Ziegel von Ihrem Dach, so können Sie als Gebäudeeigentümer kaum für Schäden an parkierten Fahrzeugen haftbar gemacht werden. Anders würde es sich verhalten, wenn ein solcher Orkan von den Meteorologen angekündigt wurde und Sie Ihren Pingpong-Tisch auf dem Vorplatz stehen lassen. In diesem Fall könnten Sie durchaus für einen Schaden haftbar werden, wenn der Tisch vom Starkwind gegen ein parkiertes Auto geschleudert wird. Wäre der Tisch nach der Sturmwarnung von Ihnen gesichert oder ins Haus genommen worden, hätte dieser Schaden ja verhütet werden können.

Jeder Schadenfall ist ein Einzelfall

Jeder Fall ist also ein Einzelfall und muss mit all seinen speziellen Umständen und Hintergründen sorgfältig geprüft werden, bevor abschliessend zur Haftungsfrage Stellung genommen werden kann. Wenn Sie mit Ersatzansprüchen wegen der Sturmschäden konfrontiert werden, nehmen Sie auf jeden Fall umgehend mit Ihrer Haftpflichtversicherung Kontakt auf. Die Versicherung wird die Fakten prüfen, berechtigte Ansprüche übernehmen und unberechtigte Forderungen für Sie ablehnen.