Ent­las­tungs­pa­ket 27: Kei­ne Schwä­chung des Drei­säu­len­sys­tems

Position

Am 20. September 2024 hat der Bundesrat Eckwerte für ein Sparpaket («Entlastungspaket 27») vorgeschlagen. Dies sieht unter anderem die Aufhebung der steuerlichen Bevorteilung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule gegenüber dem Rentenbezug vor.

Der SVV lehnt die Aufhebung der steuerlichen Bevorteilung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule gegenüber dem Rentenbezug ab.

Der SVV hat Verständnis, dass gemäss den aktuellen Finanzprognosen des Bundeshaushaltes Entlastungsmassnahmen notwendig sind, und unterstützt die ausgabenseitigen Massnahmen. Trotz breiter Kritik im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hält der Bundesrat an der Steuererhöhung bei Kapitalbezügen fest.

Ausgaben- und kein Einnahmenproblem

Der SVV ist entschieden der Auffassung, dass der Bundeshaushalt ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem hat. Die Erhebung zusätzlicher Steuern zulasten weiter Kreise der Bevölkerung sowie Personen in schwierigen persönlichen Verhältnissen setzt finanz- und sozialpolitisch falsche Signale.

Angriff auf das Dreisäulensystem

Der SVV lehnt die unangebrachte Steuererhöhung bei Vorsorgekapitalbezügen entschieden ab. Diese trifft insbesondere den Mittelstand sowie Personen in schwierigen persönlichen Verhältnissen. Die notwendige Haushaltskonsolidierung des Bundes muss durch Einsparungen auf der Ausgabenseite erreicht werden.

Die Vorlage läuft dem Verfassungsauftrag des Bundes zuwider, gefährdet die Rechtssicherheit und schwächt das Dreisäulensystem. Zudem ist der finanzielle Nutzen fraglich und die Vorsorgeniveaus sinken als Konsequenz.