SVV Ses­si­ons­brief Son­der­ses­si­on 2024

News09. April 2024

Gute Rahmenbedingungen sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherer langfristig – zugunsten der gesamten Volkswirtschaft.

Im Sessionsbrief nimmt der SVV Stellung zu politischen Themen, die für die Versicherer relevant sind und jetzt in der Sondersession 2024 beraten werden.

Der SVV-Sessionsbrief als Download.

Nationalrat
23.082 BRG. Legislaturplanung 2023-2027
16.04
Empfehlung SVV: Streichen, gem. Minderheit zu Art. 64 bis
Parlamentarische Initiativen 1. Phase
22.487 Pa.Iv. Prelicz.Huber. Zahnbehandlungen erschwinglich machen
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Empfehlung SVV: Keine Folge geben
Parlamentarische Vorstösse in Kategorie IV
23.4097 Mo. Matter Michel. Rechtlicher Rahmen für einen nachhaltigen Finanzsektor
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Empfehlung SVV: Ablehnung

Nationalrat

Parlamentarische Initiativen 1. Phase

22.487 Pa.Iv. Prelicz.Huber. Zahnbehandlungen erschwinglich machen

Im Rahmen ihrer Sitzung vom 18./19. Januar 2024 beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N), der Pa.Iv. 22.487 keine Folge zu geben.

Empfehlung des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV

Der SVV empfiehlt, der Pa.Iv. 22.487 keine Folge zu geben.  

Begründung

In der Schweiz beruht die zahnmedizinische Versorgung auf Eigenverantwortung, Prävention, Therapiefreiheit sowie auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Zahnarzt. Auf diese Weise werden sinnlose Massnahmen vermieden. Während die allgemeinen Gesundheitsausgaben seit Jahrzehnten stark ansteigen, wachsen die zahnmedizinischen Kosten unterdurchschnittlich und sogar weniger schnell als das Bruttoinlandprodukt pro Kopf.

Die Überführung der Zahnleistungen in die obligatorische Krankenversicherung führt zu einer Ausdehnung des Leistungskataloges in der Grundversicherung und würde erfahrungsgemäss eher zu kostenineffizienten und individuell nicht unbedingt zu situations- und bedarfsgerechten Behandlungen führen. Entsprechend erhöht eine Zahnschadenversicherung die Versorgungsrate durch falsche Anreize und läuft damit der oralen Gesundheit eher zuwider. Mögliche Folgen der Einführung einer obligatorischen Zahnpflegeversicherung könnten sein:

  • Qualitative Übertherapie (zu grosse Restaurationen);
  • Quantitative Übertherapie (zu viele Restaurationen);
  • Qualitätsverlust (Akkordarbeit; Leistungskatalog = Stücktarif, qualitätsunabhängig);
  • Vernachlässigung der Prävention;
  • Sinkende Eigenverantwortungs-Bewusstsein bei Zahnarzt und Patient;
  • Kostensteigerung.

Angesichts dieser möglichen Folgen wäre ein Einbezug zahnärztlicher Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung der Schweiz kontraproduktiv. Insbesondere würde ein weiterer Prämientreiber etabliert. Auch wäre dies gesundheitspolitisch unlogisch, da ein solcher Einbezug nicht den Erhalt der primären Gesundheit, sondern die Krankheitsversorgung fördern würde.

Da die Ausdehnung des Leistungskatalogs zu mehr Kosten und damit zu höheren Prämien führen würde, sieht die Pa.Iv. eine Finanzierung dieser Kosten über Bundesmittel vor. Diese Finanzierungsart ist in der Grundversicherung allerdings systemfremd, widerspricht den Bestrebungen des Parlaments zu einer einheitlichen Finanzierung und würde die schon hohe Komplexität des Gesundheitswesens und die Bürokratie weiter erhöhen.

Beratungstermin: Parlamentarische Initiativen 1. Phase

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Parlamentarische Vorstösse in Kategorie IV

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