Sam­mel­stif­tun­gen bei Le­bens­ver­si­che­run­gen – sind sie si­cher?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich bin im Rahmen der beruflichen Vorsorge bei der Sammelstiftung einer Lebensversicherungsgesellschaft versichert. Wie verhält es sich mit dem Deckungsgrad solcher Stiftungen? Sind diese überhaupt sicher?

Die allermeisten Sammelstiftungen von Lebensversicherern sind nach dem Modell der «Vollversicherung» bei den Lebensversicherungsgesellschaften vollständig rückversichert. Vollversicherung bedeutet, dass die Lebensversicherungsgesellschaften für die Verpflichtungen der betreffenden Sammelstiftungen vollumfänglich haften. Die Lebensversicherer ihrerseits unterstehen der Aufsicht des Bundes gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Diese Aufsicht schreibt vor, dass sämtliche Verpflichtungen der Lebensversicherer durch ein so genanntes «gebundenes Vermögen» jederzeit sichergestellt sein müssen. Eine Unterdeckung ist somit gar nicht zulässig. Zudem müssen Lebensversicherer bestimmte Solvenzanforderungen erfüllen, die den Sicherheitsgrad noch erhöhen.

Lebensversicherer garantieren die Ansprüche

Bei einer Vollversicherung brauchen Sie sich über die Sicherheit Ihrer Vorsorgeeinrichtung keine Sorgen zu machen. Ihre Ansprüche auf Freizügigkeitsleistung bzw. Risiko- oder Altersleistungen sind gesichert. Sie haben natürlich Anrecht auf entsprechende Informationsunterlagen Ihrer Vorsorgeeinrichtung. So gibt Ihnen Ihr Vorsorgeausweis Auskunft über Ihre individuellen Ansprüche, und die Jahresrechnung Ihres Vorsorgewerkes oder der gesamten Sammelstiftung informiert über die finanzielle Situation dieser Institutionen. Sollten Sie sich zudem für die finanzielle Lage der rückversichernden Lebensversicherungsgesellschaft interessieren, so geben deren Jahresrechnung, Bilanz und Geschäftsbericht entsprechend Auskunft. Für all diese Informationen wenden Sie sich am besten an die für die berufliche Vorsorge zuständige Stelle in Ihrer Firma.