Not­wen­dig­keit für Re­form der Al­ters­vor­sor­ge be­stä­tigt – den­noch be­steht Kor­rek­tur­be­darf

MedienmitteilungArchive22. November 2017

Die Reform der Altersvorsorge ist zwingend und dringend. Das hat der Ständerat klar bestätigt. Das Ziel der Reform muss die Sicherung der Renten unter Beibehaltung des heutigen Leistungsniveaus sein. Die vom Ständerat vorgeschlagene Erhöhung der AHV-Renten ist jedoch nicht der richtige Weg. Dagegen begrüssen die Privatversicherer den Entscheid, bei der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge die geltende Regelung beizubehalten. 

Zürich, 16. September 2015 – Die Altersvorsorge muss für die künftigen Generationen stabilisiert werden. Deshalb hat der Schweizerische Versicherungsverband SVV die Reform Altersvorsorge 2020 von Beginn an unterstützt. Der Ständerat hat die Notwendigkeit der Reform bestätigt.

Dabei ist die kleine Kammer den Empfehlungen ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit gefolgt: So sollen unter anderem das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre angepasst und die Mehrwertsteuer erhöht werden. Ebenfalls hat der Ständerat die Senkung des Umwandlungssatzes in Verbindung mit Kompensationsmassnahmen beschlossen. Diese Beschlüsse tragen zum Erreichen des Reformzieles bei: Die Sicherung der Renten unter Beibehaltung des heutigen Leistungsniveaus.

Der Ständerat hat zudem die Vorlage der Reform entschlackt. Er hat dafür auf verschiedene Vorschläge des Bundesrates verzichtet, die nicht zum Erreichen der Zielsetzung der Reform beitragen. Dazu zählte auch der Vorschlag des Bundesrates, die Mindestquote für die Verteilung der Überschüsse zu erhöhen. Die Privatversicherer begrüssen, dass die geltende Regelung beibehalten werden soll.

Kein Ausbau der AHV

In der ersten Säule verzichtet der Ständerat auf eine Stabilisierungsregel. Diese ist jedoch notwendig, um eine rechtzeitige Intervention sicherzustellen, wenn sich die finanzielle Situation der AHV massgeblich verschlechtert. Zudem sieht die kleine Kammer eine Erhöhung der AHV-Renten vor. Dieser Ausbau bedeutet eine unerwünschte Gewichtsverlagerung von der zweiten zur ersten Säule und verteuert die Arbeit, da er mit zusätzlichen Lohnprozenten finanziert werden muss. Jetzt liegt es am Nationalrat, dies zu korrigieren.