«AV 2020» – Lö­sung im In­ter­es­se der nach­fol­gen­den Ge­ne­ra­tio­nen nö­tig

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Der Vorstand des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV appelliert an die eidgenössischen Räte, die Reform «Altersvorsorge 2020» so auszugestalten, dass sie sowohl die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überzeugt als auch für die öffentliche Hand und für die Wirtschaft finanziell tragbar ist. Zum Ausgleich der Senkung des Umwandlungssatzes spricht sich der SVV weiterhin für eine Kompensation innerhalb der zweiten Säule aus.

Zürich, 9. März 2017 – Die Reform der Altersvorsorge ist zwingend und dringend. Die Vorlage «Altersvorsorge 2020» ist ein zentraler Schritt, um unser Vorsorgesystem mittelfristig finanziell zu stabilisieren. Das Schweizer System der Altersvorsorge steht vor grossen demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Das Verhältnis zwischen der Anzahl von Beitragszahlern und Rentenbezügern in der AHV, das sich zunehmend verschlechtert, und die systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge gehen einseitig zulasten der jungen und künftigen Generationen und untergraben die Generationengerechtigkeit.

Seit Beginn der Reformdiskussion unterstützt der SVV das Ziel der Stabilisierung der Altersvorsorge unter Beibehaltung des Leistungsniveaus. Zum Ausgleich der Senkung des Umwandlungssatzes hat sich der SVV stets dafür ausgesprochen, die Ausfälle dort zu kompensieren, wo sie anfallen, d.h. in der zweiten Säule. Zwingend abzulehnen sind die Vorschläge in der Kollektivversicherung, die nichts zu den Reformzielen beitragen und die Vorsorgelösungen für die KMU verteuern beziehungsweise deren Fortbestehen gefährden.

Zur Sicherung unserer Sozialwerke und zur Wiederherstellung der Generationengerechtigkeit sind Lösungen gefordert, die sowohl die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überzeugen als auch für die öffentliche Hand und für die Wirtschaft finanziell tragbar sind. In zentralen Elementen der Reform hat das Parlament bereits Einigkeit gezeigt und wegweisende Entscheide gefällt (Rentenalter 65 für Männer und Frauen, Flexibilisierung des Referenzrentenalters, Senkung des Umwandlungssatzes). Dennoch bestehen weiterhin wesentliche Differenzen zwischen den beiden Räten in der Ausgestaltung der Reform. 

In der knappen Zeit, die bis zur Schlussabstimmung vom 17. März 2017 verbleibt, ist es nun an den eidgenössischen Räten, Verantwortung zu übernehmen und sich so zu einigen, dass Bundesrat und Bundesversammlung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine im Parlament breit abgestützte Vorlage unterbreiten können.