SVV be­grüsst die An­nah­me der Steu­er­re­form und for­dert Re­for­men in der Al­ters­vor­sor­ge

Medienmitteilung19. Mai 2019

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die AHV-Steuervorlage angenommen. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die damit beschlossene Reform der Unternehmenssteuern. Diese bewahrt die Schweizer Wirtschaft vor negativen Konsequenzen aus dem Ausland. Trotz der mit der Vorlage verbundenen AHV-Zusatzfinanzierung fordert der SVV von der Politik, dass sie in der Altersvorsorge endlich die erforderlichen Massnahmen dezidiert und mit Blick auf nachhaltige Lösungen vorantreibt.

Der SVV hat die AHV-Steuervorlage (STAF) befürwortet, weil er die Steuerreform als zwingend notwendig erachtet. Es ist nun an den Kantonen, das Abstimmungsergebnis im Sinne der Reform umzusetzen. Die Schweiz ist darauf angewiesen, dass ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort auch weiterhin durch die steuerlichen Rahmenbedingungen gestützt wird. Gleichzeitig hat der SVV stets darauf hingewiesen, dass er die Verknüpfung der Steuervorlage mit einer AHV-Zusatzfinanzierung nicht unterstützt. Dies insbesondere deshalb, weil er befürchtete, dass die mit der nun beschlossenen AHV-Zusatzfinanzierung zwingenden und dringenden Reformen in der AHV und in der beruflichen Vorsorge BVG von der Politik auf die lange Bank geschoben werden. Der SVV hat sein «Ja» zur AHV-Steuervorlage deshalb mit der klaren Forderung verbunden, dass die Reform der AHV per 1. Januar 2021 und diejenige des BVG spätestens per 1. Januar 2022 erfolgen müssen.

Zusatzfinanzierung löst Problem nicht

«Leider muss der SVV erkennen, dass diese Forderung bisher kein Gehör gefunden hat», sagt Thomas Helbling, Direktor des Versicherungsverbandes. Die Botschaft des Bundesrates zur AHV-Reform wird mittlerweile für Ende August 2019 in Aussicht gestellt, nachdem sie ursprünglich für Ende 2018 angekündigt worden war. Und der Sozialpartnerdialog zur BVG-Reform, mit dem bis spätestens April 2019 nachhaltige Vorschläge hätten geliefert werden sollen, wurde nun auf weitere Monate verzögert. Thomas Helbling: «Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass die Reform der AHV wie auch diejenige des BVG nun rasch und konsequent vorangetrieben werden. Die durch die Annahme der AHV-Steuervorlage erzielte vorübergehende Verbesserung der finanziellen Situation der AHV darf zu keiner weiteren Verzögerung führen». Die AHV-Reform muss insbesondere die Angleichung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre enthalten. Zwingende Elemente der BVG-Reform sind die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes, Kompensationsmassnahmen zur Beibehaltung des Leistungsniveaus und die Einführung eines Umwandlungssatzbeitrages zur Finanzierung des Ausgleichs von Rentenumwandlungsverlusten. «Der SVV erwartet entsprechend, dass diese Elemente auch im Ergebnis des Sozialpartnerdialoges enthalten sein werden», sagt Helbling.

Entpolitisierung der Altersvorsorge

Neben besagten Massnahmen zur Stabilisierung sind Anpassungen im Sinne einer nachhaltigen Ausgestaltung von AHV und BVG unumgänglich. Eine nachhaltige und damit langfristig gesicherte Finanzierung beziehungsweise Ausgestaltung der Altersvorsorge setzt voraus, dass die Parameter (Referenzalter, BVG-Mindestzinssatz, BVG-Umwandlungssatz) den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend festgelegt werden. Der SVV unterstützt deshalb die verschiedenen Vorstösse zu deren Entpolitisierung. «Nur die Entpolitisierung der Altersvorsorge bringt uns als Gesellschaft langfristig weiter. Alles andere ist Augenwischerei und zu kurzfristig gedacht», betont der SVV-Direktor Thomas Helbling.

Hinweis an die Redaktion

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV ist die Dachorganisation der privaten Versicherungswirtschaft. Dem SVV sind rund 80 kleine und grosse, national und international tätige Erst- und Rückversicherer mit rund 46’600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schweiz angeschlossen. Auf die Mitgliedgesellschaften des SVV entfallen über 90 Prozent der im Schweizer Markt erwirtschafteten Prämien der Privatversicherer.

Weitere Informationen

Schweizerischer Versicherungsverband SVV,
Takashi Sugimoto, Telefon +41 44 208 28 55, takashi [dot] sugimotoatsvv [dot] ch, Zentrale +41 44 208 28 28.