Leib­ren­te aus der Säu­le 3a – wie wird ei­ne sol­che be­steu­ert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Kann man bei der gebundenen Selbstvorsorge auch eine Leibrente versichern? Wird diese Form der Säule 3a steuerlich gleich behandelt wie die Kapitalauszahlung im Rentenalter?

In der Säule 3a, wie die gebundene Selbstvorsorge auch genannt wird, können ebenfalls Leibrenten versichert werden. Zielgruppe für eine Leibrente der Säule 3a sind Kunden, die während ihrer Erwerbstätigkeit von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Prämie und nach der Pensionierung von einer lebenslangen regelmässigen Rentenzahlung profitieren wollen.

Einkommensbesteuerung zusammen mit den übrigen Einkünften

Eine Leibrente der Säule 3a kann bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit finanziert werden. Dabei ist zu beachten, dass Einzahlungen in die Säule 3a seit dem 1. Januar 2008 bis zum Alter 69 (Frauen) respektive 70 (Männer) möglich sind – sofern der Versicherungsnehmer ein Erwerbseinkommen erzielt. Da die Prämien während der Finanzierungsphase bei der Einkommenssteuer im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge zum Abzug gebracht werden können, sind die Versicherungsleistungen – d.h. im konkreten Fall die Rentenzahlungen – zu 100% steuerbar. Die Einkommensbesteuerung einer Leibrente der Säule 3a erfolgt zusammen mit dem übrigen Einkommen zum ordentlichen Einkommenssteuertarif. Im Unterschied zu einer Kapitalleistung aus der gebundenen Selbstvorsorge ergibt sich somit kein Progressionsbruch. Wird die Erwerbstätigkeit vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters aufgegeben, muss die Rente spätestens bei Eintritt des Rentenalters bezogen werden. Falls der Versicherungsnehmer seine Erwerbstätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einstellt, muss die Rente bei Erwerbsaufgabe, spätestens jedoch im Alter 69 (Frauen) respektive 70 (Männer) bezogen werden.