Le­bens­ver­si­che­run­gen – trotz tie­fer Zin­sen als Ka­pi­tal­an­la­ge sinn­voll?

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Angesichts der gegenwärtig tiefen Zinsen ist es schwierig geworden, Geld ertragsbringend und sinnvoll anzulegen. Bietet die Lebensversicherung einen Ausweg aus dem Anlagenotstand? Hat diese Anlageform Vorteile gegenüber dem Banksparen?

Geld anlegen ist im gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der weltweit tiefen Zinsen generell schwierig. Vor diesem Hintergrund sind kapitalbildende Lebensversicherungen eine interessante Alternative. Zwar liegt der maximale garantierte Zinssatz, den die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Versicherern erlaubt, derzeit bei 0,05% für Einmaleinlagen und 0,25% für periodische Prämien. Im Vergleich zu der Situation bei den Bankguthaben, die nicht mehr verzinst werden und wo – bei gewissen Banken – von den Kunden sogar Negativzinsen verlangt werden, lässt sich der garantierte Zinssatz aber durchaus sehen.

Flexible Begünstigung, Steuervorteile und Konkursprivileg

Auch abgesehen vom garantierten Zins weist eine Lebensversicherung Vorteile gegenüber anderen Anlageformen auf. So ist die gezielte Begünstigung von Personen (wie etwa Lebenspartnerinnen und -partnern) möglich. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine solche Begünstigung im Rahmen der beruflichen Vorsorge, wegen fehlender reglementarischer Bestimmungen oder nicht erfüllbarer Anforderungen an einen gemeinsamen Wohnsitz, nicht möglich ist. Zudem ist die Begünstigung bei Lebensversicherungen jederzeit änderbar. Ausserdem werden die Lebensversicherungen wegen des durch sie ermöglichten systematischen Vermögensaufbaus steuerlich gefördert. Bei einer rückkauffähigen Lebensversicherung wird der Rückkaufswert zwar steuerlich erfasst, aber die Prämienzahlungen sind in bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar und die Auszahlung im Erlebens- und Todesfall ist in aller Regel steuerfrei. Schliesslich sei noch auf das Konkursprivileg der Lebensversicherung hingewiesen – damit können den Angehörigen auch dann noch Versicherungsleistungen ausgerichtet werden, wenn die Firma des Verstorbenen in Konkurs geht.