Kon­su­men­ten­schutz: Ver­si­che­rungs­kun­den sind gut ge­schützt – Hand­lungs­be­darf be­steht bei der Kun­den­in­for­ma­ti­on

MedienmitteilungArchive22. November 2017

Versicherungskunden geniessen in der Schweiz einen hohen Schutz im Vergleich mit anderen Ländern und mit anderen Branchen. Und: Weitere Schutzmassnahmen müssen gut überlegt sein, da sie den Interessen der Konsumenten zuwiderlaufen können. Das belegt eine heute vorgestellte Analyse des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen. Die Analyse zeigt jedoch Verbesserungsbedarf bei der Verständlichkeit der Kundeninformation.

Zürich, 23. Oktober 2015 – Versicherungskunden sind in der Schweiz sehr gut geschützt, und zwar sowohl im internationalen Vergleich, als auch im Vergleich mit anderen Branchen. Für diesen wirksamen Schutz sorgen versicherungsspezifische Gesetze und Instrumente. Strenge gesetzliche Eigenkapitalanforderungen schützen die Konsumentinnen und Konsumenten zum Beispiel vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und das Versicherungsaufsichtsgesetz bezweckt deren Schutz vor Missbrauch. Das belegt die heute vorgestellte Analyse «Konsumentenschutz aus Kundensicht: Eine empirische Studie im Schweizer Versicherungsmarkt», die das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen IVW-HSG im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV durchgeführt hat.

Massnahmen zum Schutz der Konsumenten können Kosten verursachen und deren Wahlfreiheit einschränken. Die Analyse besagt, dass dies den Interessen der Konsumenten zuwiderlaufen kann. So zum Beispiel im Fall einer Vereinheitlichung des Kündigungsrechts, die von der Mehrheit der Konsumenten abgelehnt wird. «Regulierungsvorhaben müssen folglich gut überlegt sein und einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden», sagt Urs Berger, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV, zu diesem Befund.

Cicero: Ein Qualitätslabel für Versicherungsberater

Es besteht aber auch Handlungsbedarf: So muss die Information und Aufklärung der Kunden verbessert werden. «Diesen Punkt nehmen wir ernst», erklärt Urs Berger. «Wir müssen klarer und einfacher kommunizieren. Wir beschäftigen uns deshalb zum Beispiel bereits mit der Frage, wie ein verständliches Produktinformationsblatt für komplexe Lebensversicherungsprodukte gestaltet sein soll.» Zudem ist hohe Beratungsqualität wichtig: «Die Versicherer haben deshalb mit Cicero ein Qualitätslabel für Beraterinnen und Berater eingeführt, das auf die geleistete Weiterbildung basiert.»

Wirksamer Konsumentenschutz beinhaltet auch das Recht auf Anhörung im Konfliktfall. Laut Analyse des IVW-HSG sei der Ombudsman der Privatversicherung und der Suva den Befragten jedoch zu wenig bekannt. «Auch hier müssen wir Verantwortung zeigen und unsere Kundinnen und Kunden besser über das Ombudswesen informieren», sagt Urs Berger.