Im Bett ge­raucht und ein­ge­schla­fen – wer be­zahlt Brand­schä­den?

KontextArchive

Mein Nachbar ist mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen. Durch den Brand entstanden auch an meinem Hausrat grosse Schäden. Wer haftet und welche Versicherung bezahlt?

Wer jemandem aus Fahrlässigkeit Schaden zufügt, wird schadenersatzpflichtig. Der Geschädigte kann sich im Falle eines Brandes wegen unvorsichtigen Umgangs mit einer Zigarette durch den Nachbarn entweder direkt an den Schadenverursacher oder an die eigene Sachversicherung wenden. Wenn er sich an den Schadenverursacher hält, ist der tatsächlich angerichtete Schaden (Zeitwert der beschädigten Sachen) massgeblich. Verfügt der Schadenverursacher über eine Privathaftpflichtversicherung, so kann sich diese direkt mit Ihnen über die Höhe der Entschädigung einigen, wobei der Zeitwert der zerstörten Sachen als Entschädigungsobergrenze gilt. Da Sie als Geschädigter kein direktes Forderungsrecht gegen die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers haben, würden Ihnen bei einer solchen Schadenregelung alle vertraglichen Einreden, die der Versicherer gegenüber dem Schadenverursacher geltend macht (zum Beispiel Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit), entgegengehalten.

Neuwertentschädigung dank Hausratversicherung

Selbstverständlich können Sie den Schaden aber auch direkt Ihrer eigenen Hausratversicherung zur abschliessenden Regulierung anmelden. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Sachen zum Neuwert entschädigt werden; eine wertrichtige Versicherungssumme vorausgesetzt. Die durch den Brand zerstörten Sachen werden Ihnen von Ihrer Hausratversicherung also zum Wiederbeschaffungspreis und nicht nur zum Zeitwert vergütet. Ihre Sachversicherung wird anschliessend den Regress gegen den Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung prüfen: Wer im Bett raucht, gefährdet sich und andere, handelt also unter Umständen grobfahrlässig.