Hö­he­re Min­dest­quo­te ge­fähr­det Si­cher­heit und Wahl­frei­heit für KMU

MedienmitteilungArchive22. November 2017

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Reform «Altersvorsorge 2020». Aber es besteht Korrekturbedarf: Die vom Bundesrat geplante Erhöhung der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge gefährdet die Vollversicherung, die für rund 150‘000 kleine und mittlere Betriebe unentbehrlich ist. Der SVV setzt sich im Interesse der Sicherheit für die Beibehaltung der Mindestquote auf dem heutigen Stand ein. Die KMU sollen auch künftig die Freiheit haben, ihr Pensionskassenmodell zu wählen.

Zürich, 19. November 2014 – Die Vollversicherung der Lebensversicherer übernimmt alle Versicherungs- und Anlagerisiken in der beruflichen Vorsorge. Dieser einzigartige Schutz für über 150’000 Unternehmen und rund eine Million Arbeitnehmende ist nun gefährdet, weil der Bundesrat eine Erhöhung der Mindestquote (s. Kasten) vorschlägt. Es ist unverantwortlich, ein seit Jahrzehnten bewährtes und gut funktionierendes Angebot in der zweiten Säule zu schwächen, das für die angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherte Sicherheit und Stabilität bringt: Dies ausgerechnet in einer Zeit, in der diese Lösung so stark nachgefragt wird wie noch nie. Eine Erhöhung der Mindestquote würde den Kunden nichts nützen, sondern im Gegenteil die Situation von KMU und Arbeitnehmenden verschlechtern. Die Versicherten erhalten bei einer höheren Mindestquote netto letztlich nicht mehr, sondern sogar weniger, weil die Anbieter der Vollversicherung die nötige Flexibilität bei Kapitalanlagen verlieren. Bereits in der Vernehmlassung hat der SVV auf die gravierenden Folgen einer Erhöhung der Mindestquote hingewiesen. Der Bundesrat hat diese Fakten und Argumente in seiner Botschaft nicht berücksichtigt. Es ist nun am Parlament, die Mindestquote auf 90% zu belassen und damit für realistische und umsetzbare Rahmenbedingungen zu sorgen. Jedes Unternehmen soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, je nach Sicherheitsbedürfnis sein Pensionskassenmodell frei wählen zu können.

Lebensversicherer unterstützen die Senkung des Umwandlungssatzes

Der SVV unterstützt die vom Bundesrat vorgesehene Senkung des Umwandlungssatzes im BVG-Obligatorium auf 6% sowie bedarfsgerechte Kompensationsmassnahmen. Damit wird die systemfremde Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern reduziert und die Generationenfairness wieder hergestellt. Ebenso begrüsst der SVV die Einführung einer Prämie zur Mitfinanzierung des technisch überhöhten Mindestumwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen. Dadurch wird die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern, welche auch mit einem Umwandlungssatz von 6% weitergeführt wird, transparent gemacht. Stabilität in der beruflichen Vorsorge bedeutet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Generationenfairness.

Paketierung der Massnahmen für die nachhaltige Sicherung der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge zählt zu den grossen Errungenschaften der Schweiz. Ihre Reform ist zwingend und dringend. Damit diese gelingt, müssen die Vorlage des Bundesrates portioniert und die einzelnen Reformschritte priorisiert werden. So wird nicht alles auf eine Karte gesetzt und dringliche Massnahmen zur Stabilisierung des Systems können rasch angegangen werden. Nachdem der Bundesrat heute sein Reformvorhaben präsentiert hat, liegt es nun in der Verantwortung des Parlaments, dringende Reformschritte zügig an die Hand zu nehmen.

  

Mindestquote

Bei der Mindestquote (Legal Quote) handelt es sich um eine gesetzliche Regelung für Lebensversicherer, welche die Gewinnverteilung zwischen Versicherten und Versicherer im Rahmen der beruflichen Vorsorge regelt (VAG Art. 37, AVO Art. 147 ff.). Der Gewinn der Lebensversicherer beträgt heute maximal 10% des Ertrages (Summe der Erträge aus Kapitalanlagen, Risikoprämien- und Kostenprämieneinnahmen). Mit ihrem Anteil zahlen die Versicherer Steuern, bilden das vorgeschriebene Solvenzkapital und entschädigen die Kapitalgeber für ihr Risikokapital. Mindestens 90% des Ertrages erhalten die Versicherten in Form von direkten Versicherungsleistungen, Rückstellungen für zukünftige Versicherungsleistungen und Zuweisungen an den Überschussfonds (gesetzlich geregelter Rückfluss an die Versicherten innerhalb von 5 Jahren in Form von Überschüssen).

 

Mehr Informationen gibt es unter:  www.sichere-altersvorsorge.ch