Ge­bun­de­ne Vor­sor­ge 3a – kann ich die Bei­trä­ge re­du­zie­ren?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Seit mehreren Jahren zahle ich jeweils den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Aufgrund des Studiums meiner 21-jährigen Tochter möchte ich meine Ausgaben senken. Kann ich auch die Beiträge an die Vorsorge reduzieren?

Ja, Sie können Ihre Beiträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a) reduzieren – vorübergehend oder dauerhaft. Eine entsprechende Mitteilung an Ihren Versicherer genügt. Beachten Sie jedoch, dass tiefere Prämien zu tieferen Versicherungsleistungen führen. Zudem verringert sich der bisherige Steuerabzug, von dem Sie bei der gebundenen Vorsorge profitieren.

Versicherungslösungen sind flexibel

Trotz Prämienreduktion bleibt der Versicherungsschutz aber grundsätzlich aufrechterhalten. Die Absicherung Ihrer Angehörigen ist damit weiterhin gewährleistet. Auch dann, wenn Sie die Prämienzahlung vorübergehend ganz einstellen sollten. Man spricht in diesem Fall von «Prämienfreistellung», d.h. ihre Versicherungsleistungen werden auf dem bis dahin erreichten Niveau «eingefroren». Die bereits einbezahlten Beiträge werden weiter verzinst und die Police bleibt auch weiterhin überschussberechtigt. Sobald Sie die Prämienzahlung wieder aufnehmen, läuft Ihr Vertrag zu den aktuellen Konditionen weiter, wenn die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrages dies zulassen.