Erd­be­ben Even­tu­al­ver­pflich­tung

Vernehmlassungen06. März 2024

Der SVV lehnt die sogenannte Erdbeben Eventualverpflichtung ab. Angesichts des privatwirtschaftlich vollständig versicherbaren Risikos ist sie nicht nur ein unnötiger, sondern auch ungeeigneter und unvollständiger Lösungsansatz.

Erdbeben ist eines der Toprisiken, zu welchem die Erst- und Rückversicherungsbranche über viele Jahrzehnte grosse Kompetenzen aufgebaut hat. Seit dem gossen Erdbeben in San Francisco von 1906 hat die (Rück-)Versicherungsbranche in über 100 Jahren Erfahrung gesammelt und gezeigt, dass sie auch grosse Erdbebenschäden bewältigen und Entschädigungen rasch auszahlen kann.

Es gibt kaum ein anderes Risiko, das die Kriterien der Versicherbarkeit besser erfüllt als Erdbeben: Zufälligkeit, Unabhängigkeit, Eindeutigkeit, Kenntnis der Schadenverteilung, Berechenbarkeit der Prämie sowie vorhandene Kapazitäten der privaten Versicherungsindustrie. So steht heute auch in der Schweiz eine breite Palette von Erdbebenprodukten der Privatversicherer zur Verfügung. Trotz stetig zunehmender Sensibilisierung und Versicherungsdurchdringung sind heute nur rund 15 Prozent der Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz gegen Schäden durch Erdbeben versichert. Damit ist bei einem Erdbeben dennoch mit einem «Protection Gap» zu rechnen.

Der SVV begrüsst daher den Willen des Gesetzgebers, eine Lösung für das Erdbebenrisiko zu finden. Die in Vernehmlassung geschickte Eventualverpflichtung ist dazu aber ungeeignet und potenziell sogar standortschädigend.

Die sechs Gründe, weshalb der SVV die Erdbeben Eventualverpflichtung ablehnt, sind im folgenden Listicle nachzulesen: Die Eventualverpflichtung bei Erdbeben ist eine Scheinlösung