Ent­las­tungs­pa­ket 27

Vernehmlassungen

Der SVV hat Verständnis, dass gemäss den aktuellen Finanzprognosen des Bundeshaushaltes Entlastungsmassnahmen notwendig sind und unterstützt die ausgabenseitigen Massnahmen. Er ist jedoch entschieden der Auffassung, dass der Bundeshaushalt ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem hat. Die Erhebung zusätzlicher Steuern zulasten weiter Kreise der Bevölkerung inklusive Mittelstand sowie Personen in schwierigen persönlichen Verhältnissen setzt finanz- und sozialpolitisch falsche Signale.

Der SVV lehnt deshalb die vorgeschlagenen Massnahmen betreffend das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (SR 642.11; nachfolgend «DBG») mit Nachdruck ab. Diese Massnahmen würden zu einer unnötigen und deutlichen Schwächung des Dreisäulensystems führen, das eine wichtige Errungenschaft der Schweiz darstellt.

In seiner Stellungnahme verweist der SVV auf die folgenden Schwächen der vorgeschlagenen Änderungen des DBG: Verstoss gegen den Verfassungsauftrag des Bundes; Gefährdung der Rechtssicherheit und Schwächung des Dreisäulensystems; Finanzieller Nutzen fraglich; Breite Betroffenheit der Bevölkerung; Widerspruch zur bisherigen bundesrätlichen Politik; Senkung des Vorsorgeniveaus als Konsequenz; Konzeptionelle Widersprüchlichkeiten.