Emer­ging Risks – Rol­le des Staa­tes

15. Juni 2022

Angetrieben von meist subjektiv begründeten Ängsten und Gefühlen der Bevölkerung, von Forderungen verschiedenster Interessengruppen und last but not least durch den Druck der Medien sieht sich auch der Staat beim Auftauchen von Emerging Risks regelmässig veranlasst, tätig zu werden. So vielfältig sich die Erscheinungsformen von Emerging Risks präsentieren, so unterschiedlich sind jeweils auch die vom Staat ergriffenen Massnahmen. Angesichts der grossen Schwierigkeiten, bei Emerging Risks die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadenfällen und das damit verbundene Schadenausmass abschätzen zu können, stellt der Umgang mit Emerging Risks auch für den Staat eine Herausforderung dar. Dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung bei zum Teil noch diffusen Schadenszenarien stehen oftmals wirtschaftliche Aspekte gegenüber, welche ebenfalls zu respektieren sind. Dabei sind gerade bei Emerging Risks nicht nur die Art der Massnahmen, sondern auch der Zeitpunkt, wann diese zu ergreifen sind, äusserst bedeutsam. Wie oft wurde – insbesondere auch bei internationaler Betrachtung – dem Staat zu Recht vorgeworfen, bei auftauchenden Problemen mit Massnahmen zu lange zugewartet zu haben?

Bei neu auftauchenden Gefahrenpotenzialen stehen dem Staat folgende (nicht abschliessend aufgezählte) Instrumente zur Verfügung, um seiner obrigkeitlichen Verantwortung gerecht zu werden:

  • Festlegung von Grenzwerten
  • Stipulierung von Verboten
  • Vorschriften für spezielle Zulassungsverfahren
  • Stipulierung von Melde- und/oder Bewilligungspflichten für gewisse Tätigkeiten
  • Stipulierung spezieller strafrechtlicher Regelungen
  • Stipulierung von Haftungsverschärfungen
  • Einführung von Haftpflichtversicherungsobligatorien