Ein­mal­ein­la­ge in Le­bens­ver­si­che­rung – ist das sinn­voll?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich habe eine grössere Erbschaft gemacht. Ein Bekannter empfahl mir nun, einen Teil des Betrages in eine Lebensversicherung einzubezahlen. Ist das sinnvoll?

Eine Einmaleinlage in eine Lebensversicherung ist immer dann eine prüfenswerte Option, wenn ein grösserer Betrag gesamthaft für die Vorsorge angelegt werden soll. So eignet sie sich unter anderem für Policen, mit denen eine Altersrente erworben wird. Aber auch bei einer klassischen gemischten Versicherung kann es sinnvoll sein, einen grösseren Betrag auf einmal zu investieren. So etwa, wenn der Sparbetrag in Fondsanteilen angelegt wird, um die Ertragsaussichten zu erhöhen. Allerdings ist mit einer Anlage in Fondanteilen auch ein Anlagerisiko verbunden.

Beratung ist wichtig

Beim Abschluss einer Einmalpolice müssen Sie eine Stempelsteuer von 2,5% ent-richten. Zudem ist der Ertrag nur dann steuerfrei, wenn die Versicherung nach dem 60. Altersjahr ausbezahlt wird, mindestens fünf Jahre gedauert hat und vor dem vollendeten 66. Altersjahr abgeschlossen worden ist. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsexperten beraten.