Arzt­be­rich­te und Fall­füh­rungs­in­stru­men­te für Ver­si­che­rungs­fach­leu­te und Ca­se Ma­na­ger

Empfehlungen01. Juli 2021

Die Versicherungsmedizin des Schweizerischen Versicherungsverbandes beschäftigt sich mit allen Aspekten für die Beurteilung der medizinischen Risikosituation bei Versicherungsanträgen und für die medizinische Beurteilung in der Leistungsregulierung.

Der Bereich Versicherungsmedizin des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV umfasst unter anderem Dienstleistungen in Form von standardisierten Formularen zu diversen Themen. Ärzte, Case Manager, Versicherungsmediziner und weitere Interessierte können hier verschiedene Formulare und Berichte downloaden, die sie bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Jede Versicherungsgesellschaft kann am Anfang und/oder am Ende der Formulare und Berichte jeweils eigenen Text oder das eigene Logo einbringen.

Für das Einholen von Arztberichten ist folgendes zu beachten:

  • Im UVG ist keine Vollmacht nötig und der Arztbericht geht direkt zum Versicherer, meistens an die fallführende Versicherungsfachperson (UVG Art. 54a).
  • Im KVG (Heilkosten KVG und Taggeld KVG) ist keine Vollmacht nötig, der Arztbericht geht an den Vertrauensarzt des Krankenversicherers (KVG Art. 57).
  • In allen anderen Fällen (Zusatzversicherung nach VVG zum UVG oder KVG, Krankentaggeld nach VVG, Haftpflicht) ist eine Vollmacht nötig und der Arztbericht geht direkt zum Versicherer, meistens an die fallführende Versicherungsfachperson.

Kooperationspartner

Kooperation wird bei der Bearbeitung von komplexen Themen gross geschrieben, dabei ist es unser Ziel, die Qualität der Versicherungsmedizin zu verbessern. Der Austausch via Swiss Insurance Medicine ist für uns essentiell.

Arztberichte im Leistungsfall

Ärztliche Dokumentationsbögen

Case Management

Gutachtenevaluation

Arztberichte für die Lebensversicherer