Ver­si­che­run­gen ste­hen für Si­cher­heit und So­li­da­ri­tät

Kontext14. Januar 2020

Das Versicherungsprinzip beruht auf dem Solidaritätsgedanken. Prämien werden nicht für sich alleine einbezahlt, sondern für alle, die dem gleichen Risiko ausgesetzt sind. Ist jemand geschädigt, erhält er die vertraglich bestimmte Leistung aus einem gemeinsamen Topf.

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Das Leben birgt jedoch Risiken und Gefahren, die Gesundheit, Leben und Eigentum bedrohen können. Aus Unsicherheit über künftige Ereignisse haben sich die Menschen deshalb seit jeher mit Versicherungen schützen wollen. In einer modernen Gesellschaft ist ein Leben ohne Versicherungen kaum mehr denkbar. Die Schweizerinnen und Schweizer sind sehr auf Sicherheit bedacht. Sie geben weltweit am meisten Geld für Versicherungen aus.

Solidarität

Das Prinzip einer Versicherung beruht auf dem Solidaritätsgedanken. Eine grosse Anzahl von Personen oder Firmen, die die gleichen Risiken haben, zahlen ihre Prämien in eine gemeinsame Kasse ein. Aus dieser gemeinsamen Kasse wird einem Versicherten im Schadenfall die vertraglich bestimmte Leistung entrichtet. Nach diesem heute noch gültigen Prinzip haben sich bereits 1700 v. Chr. babylonische Karawanen versichert. Die reisenden Händler, alle der gleichen Gefahr ausgesetzt, schlossen sich zusammen. Solidarisch kümmerte sich die Gemeinschaft um denjenigen, den ein Unglück traf. Was dieser Gefahrengemeinschaft zur Versicherung fehlte, war der kommerzielle Aspekt. Die institutionellen Versicherer, die sich ausserhalb der eigentlichen Gefahrengemeinschaft befinden, etablierten sich erst im Mittelalter.

Prämiengestaltung

Alle, die an einer Risikogemeinschaft beteiligt sind, entrichten ihren Beitrag (Prämie), um den von einem Schaden Betroffenen helfen zu können. Die Prämie setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • Risikoteil: Mathematische Grundlagen der Versicherungsstatistik und Erfahrungswerte bestimmen den Risikoteil. Dieser Teil soll ausreichen, um alle Schäden zu bezahlen.  
  • Kostenteil: Der Kostenteil ist das Entgeld für die Dienstleistung des Versicherers (Beratung, Abschluss der Versicherung, Schadenabwicklung etc.). Es wird auf die Versichertengemeinschaft verteilt.
  • Sparteil: Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen kommt das Sparziel hinzu. Ein besonderer Prämienteil finanziert die vereinbarte Geldleistung am Ende der Versicherungsperiode. Dabei spielt der von der Versicherungsgesellschaft gutzuschreibende Zins eine besonders grosse Rolle.

Wenn der Versicherungs- oder Schadenfall eintritt, muss die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Leistungen erbringen. Das sind:

  • Geldleistungen: Kapitalzahlungen, Renten, Taggelder, Entschädigungen aller Art.
  • Dienstleistungen: Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter gegen den Versicherten (v.a. in der Haftpflichtversicherung), Rechtsschutz, Beratung, Hilfe im Schadenfall, «Assistance» .