Om­buds­man der Pri­vat­ver­si­che­rung und der Su­va

Portrait20. April 2023

Die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» ist im Jahr 1972 vom SVV ins Leben gerufen worden. Die Ombudsstelle unterstützt die Versicherten in versicherungsrechtlichen Fragen und vermittelt in Konfliktsituationen lösungsorientiert. Sie stellt ihre Dienste unentgeltlich und neutral zur Verfügung. Im Jahr zwei der Corona-Pandemie gingen die Anfragen und Beschwerden bei der Ombudsstelle zurück, die Bearbeitung der einzelnen Fälle gestaltete sich jedoch zeitintensiver.

Zusammenfassung des Jahresberichts 2022

Im Berichtsjahr 2022 ist die Anzahl der Anfragen und Beschwerden im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle von 2704 auf 2711 leicht (0.25%) angestiegen. Zu einer Intervention beim involvierten Versicherer führten 269 der 1030 schriftlich unterbreiteten Beschwerdefälle (Interventionsquote 26.1%). Die Erfolgsquote der Interventionen betrug rund 66%, was dem langjährigen Durchschnitt entspricht. 

Nach heftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf einzelne Versicherungsbranchen in den Vorjahren zeichnete sich wieder eine Normalisierung bei den der Ombudsstelle unterbreiteten Versicherungsfällen ab. Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit den Folgen der Pandemie gab es im Berichtsjahr nur noch 43. (Im ersten Pandemiejahr 2020 waren es noch 587 Fälle). Mit dem beginnenden Übergang in die post-pandemische Phase wurde insbesondere auch der branchenbezogene Fächer der Anfragen an die Ombudsstelle wieder breiter. 

Der Hauptschwerpunkt unserer Tätigkeit lag weiterhin bei den Personenversicherungen mit einem Anteil von 45.9%. Relativ stark zugenommen haben die Fallzahlen in der Gebäude-Versicherungsbranche von 54 auf 84 (55.5%), was teilweise direkt auf die Unwetter seit Sommer 2021 zurückgeführt werden konnte. Deutlich gesunken sind die Zahlen in der Krankentaggeldversicherung von 443 auf 388 (12.5%). 

Ein markanter Anstieg der Fallzahlen konnte in der Rechtsschutz-Branche von 323 auf 387 (19.8%) verzeichnet werden. Bei diesen war häufig die zeitliche Versicherungsdeckung strittig. Hier hatten wir uns vermehrt mit Beschwerden im Zusammenhang mit dem Auskauf von Rechtsschutzleistungen durch den Versicherer zu befassen. Gestützt auf die Vertragsbedingungen dürfen Versicherer anstelle der Hauptleistung, für welche die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde,eine wirtschaftliche Fall-Erledigung vornehmen. Dies können sie tun, indem sie beispielsweise den strittigen Betrag direkt an die versicherte Person auszahlen.

Mit dem am 01.01.2022 in Kraft getretenen revidierten Versicherungsvertragsgesetz/VVG hatte sich die Ombudsstelle bisher insgesamt erst wenig zu befassen, so insbesondere im Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht nach Art. 35a Abs. 1 VVG. Dies dürfte damit zusammenhängen, dass entsprechende Fälle erst mit einer gewissen Verzögerung zu einer Beschwerde an die Ombudsstelle führen. 

Die Webseite der Ombudsstelle finden Sie hier und zu den Jahresberichten der Ombudsstelle geht es hier lang (ganz unten).

Strategie 2020–2024 | Regulierung und Aufsicht

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