Au­to­kauf aus Eu­ro­raum – wie ist ein To­tal­scha­den ver­si­chert?

KontextArchive22. November 2017

Ich kaufte mein Auto in Deutschland, weit unter dem Neupreis in der Schweiz. Zu welchem Wert muss ich das Auto in der Vollkasko versichern und was würde mir beim Totalschaden bezahlt?

Manchmal werden Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland direkt in die Schweiz importiert. Als Grundlage für die Kaskoprämienberechnung nehmen die Schweizer Versicherer grundsätzlich den offiziellen Katalogpreis (Neupreis) des Fahrzeuges in der Schweiz, der bei den meisten Versicherern auf den von Eurotax erhobenen Daten basiert, also dem in der Schweiz gültigen Listenpreis der Fahrzeugimporteure entspricht. Dieser Wert kann aufgrund des aktuellen Wechselkurses höher sein als der Preis, der im Ausland für das Fahrzeug bezahlt worden ist.

Schweizer Brutto-Katalogpreis als Grundlage

Beim Katalogpreis gehen die Versicherer grundsätzlich vom Brutto-Katalogpreis aus, also vom Preis ohne Abzug von Rabatten (wie Flotten-/Barzahlungsrabatt, Eintauschprämie oder Euro-Rabatt). Ein Versicherer braucht für seine Beurteilung des zukünftigen Schadenaufwandes und der dafür notwendigen Prämie für ein bestimmtes Fahrzeug einen für alle Versicherten einheitlichen und eindeutigen Basiswert als Kalkulationsgrundlage. Der Grund liegt darin, dass die meisten der durch die Versicherungen bezahlten Schäden Teilschäden sind, die im Normalfall in der Schweiz repariert und wiederhergestellt werden – der Versicherer bezahlt auch für die günstiger importierten Fahrzeuge die gleich hohen Reparatur- und sonstigen Kosten (z.B. fürs Ersatzfahrzeug oder den Pannen- und Abschleppdienst) wie für ein in der Schweiz gekauftes Fahrzeug, da bei Teilschäden ja keine Rabatte zum Tragen kommen. Der tiefere Einstandswert hat nur im Totalschadenfall (etwa zwei Prozent aller Schadenfälle) Einfluss auf die Versicherungsleistung – dieser Effekt ist aber je nach Alter des Fahrzeuges im Zeitpunkt eines Totalschadenfalles sehr gering. Beim Totalschaden ergeben sich die Versicherungsleistungen aufgrund des im Versicherungsvertrag vereinbarten Entschädigungsmodells («mit Zeitwertzusatz» oder «ohne Zeitwertzusatz») sowie der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). War der effektive Kaufpreis des Fahrzeuges niedriger als die so ermittelten Leistungen, wird der Kaufpreis entschädigt, mindestens jedoch der Zeitwert des Fahrzeuges. Anschliessend werden ein vereinbarter Selbstbehalt sowie der Wert der Überreste abgezogen.