An­ge­stell­ter fährt Fir­men­au­to ka­putt – wer be­zahlt den Scha­den?

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Auf einer Geschäftsfahrt mit dem Firmenwagen bin ich in ein Auto aufgefahren, das wegen eines Fussgängers eine Vollbremsung machte. Der Firmenwagen erlitt Totalschaden. Muss ich den Schaden durch Lohnabzüge bezahlen?

Für den Schaden am Motorfahrzeug wird in erster Linie eine Vollkaskoversicherung aufkommen, sofern Ihr Arbeitgeber über eine solche verfügt. Beim nicht gedeckten Schaden ist zu berücksichtigen, dass Sie diesen im Rahmen einer Geschäftsfahrt, also bei einer Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers verursachten. Hier spielt das Berufsrisiko eine zentrale Rolle, das grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen wird.

Hilfreiche Privatrechtschutzversicherung

Dies gilt auch bei einem Unfall mit dem Firmenwagen: Wenn nur ein leichtes Verschulden gegeben ist, dann ist eine Beteiligung des Arbeitnehmers in der Regel ausgeschlossen. Erst bei einem mittleren oder gar schweren Verschulden kann der Arbeitgeber den Schaden teilweise oder ganz auf den Verursacher abwälzen. Für die Verhandlungen und allenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber können Sie auf den Beistand Ihrer Privatrechtsschutzversicherung zählen, die im Allgemeinen auch Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber abdeckt.