In­itia­ti­ve für ei­ne 13. AHV-Ren­te: Un­ge­rech­te Giess­kan­ne

Positionen17. Januar 2024

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (13. AHV-Rente)» fordert für alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der Jahresrente, also eine 13. AHV-Altersrente. Am 3. März 2024 wird über die Initiative abgestimmt.

Der SVV lehnt die Initiative ab.

Die Annahme dieser Initiative würde einerseits die AHV-Altersleistungen verbessern. Andererseits würden die zusätzlichen Leistungen die finanzielle Situation der AHV noch weiter verschlechtern, da sie Mehrausgaben von rund CHF 5 Milliarden im Jahr 2032 zur Folge hätten. Dies entspricht rund 0,8 Lohnprozenten, beziehungsweise 1,1 Mehrwertsteuerpunkten. Bereits unter der geltenden Ordnung wird die AHV gemäss den aktuellen Finanzperspektiven im Jahr 2032 voraussichtlich ein Umlagedefizit von gegen 4,7 Milliarden Franken einfahren.

Die vorgeschlagene 13. AHV-Altersrente würde zudem Ungerechtigkeiten nach sich ziehen. Ein solcher Zuschlag wäre sozialpolitisch nicht bei allen Rentnerinnen und Rentnern gerechtfertigt. Der AHV-Zuschlag wird nach dem Giesskannenprinzip verteilt. Wer bereits eine hohe Rente bezieht, kriegt den grössten Zuschlag. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Im Vordergrund steht aktuell die finanzielle Stabilisierung der AHV, damit auch kommende Generationen eine sichere Rente erhalten. Die Initiative würde diese Bestrebung zunichtemachen und den Schuldenberg der AHV weiter vergrössern.