Zu­sam­men­stoss mit ei­nem Reh – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Beim Durchqueren eines Waldabschnittes sprang mir von der Seite ein Reh direkt vors Auto. Obschon ich schnell bremste, war die Kollision nicht zu verhindern. Am Auto entstand ein erheblicher Schaden. Wer kommt für die Reparatur auf?

Die Gefahr einer Kollision mit einem Reh, einem Hirsch, einem Wildschwein oder sonst einem Tier ist auf öffentlichen Strassen, besonders bei Waldabschnitten, sehr gross. Ein Reh lebt frei als Wildtier und daher kann niemand für den Schaden an Ihrem Auto verantwortlich gemacht werden. Auch der Staat oder die Jäger haften nicht. Bei gehaltenen Tieren ist hingegen jeweils die Haftung des Tierhalters zu prüfen, sofern dieser bekannt ist. Die einfachste und beste Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer Kollision mit Tieren zu schützen, ist der Abschluss einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung. Die Teilkasko-Versicherung deckt grundsätzlich unmittelbare Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen Strassen ohne Selbstbehalt.

Protokoll für die Versicherung

Bei allen Unfällen mit Tieren – also nicht nur mit Wildtieren – ist es wichtig, dass die Polizei oder ein Wildhüter den Unfall protokolliert bzw. der Tierhalter oder ein Zeuge diesen schriftlich bestätigt. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei der Polizei oder Wildhut. Das von einer zuständigen Stelle ausgefüllte Protokoll oder die Bestätigung dient Ihnen als Beweis für den Schadenfall gegenüber der Versicherung. Fehlt dieses Dokument, so riskieren Sie, dass der Versicherer jede Deckung durch die Teilkasko-Versicherung ablehnt. Ohne Protokoll oder Bestätigung oder bei Schäden wegen Ausweichmanövern, die durch die Teilkasko nicht gedeckt sind, besteht Versicherungsschutz nur über eine Vollkasko-Versicherung (Kollisionsereignis), wobei der Versicherungsnehmer den vereinbarten Kollisions-Selbstbehalt und eine allfällige Rückstufung im Bonussystem tragen muss.