Zu­sätz­li­che Le­bens­hal­tungs­kos­ten nach Brand – kann ich das ver­si­chern?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ein Bekannter stand nach einem Brand seiner Mietwohnung für Monate praktisch auf der Strasse. Er musste zuerst in einem Hotel und anschliessend in einem möblierten Appartement wohnen. Wer bezahlt diese zusätzlichen Kosten?

Bei den erwähnten Kosten handelt es sich um sogenannte zusätzliche Lebenshaltungskosten. Diese Kosten können zum Beispiel nach einem Brand, aber auch nach einem Wasserschaden entstehen. Unter zusätzlichen Lebenshaltungskosten werden Mehraufwendungen/ Mehrkosten verstanden, die ihnen als Mieter oder Eigentümer infolge der Unbenutzbarkeit beschädigter Räume entstehen – zum Beispiel Kosten für eine Ersatzwohnung, ein Hotelzimmer, auswärtige Verpflegung, Umzugskosten, aber auch Erträge, die ihnen entgehen (z.B. aus Untermiete).

Versicherte zusätzliche Lebenshaltungskosten

Zusätzliche Lebenshaltungskosten sind bei den meisten Privatversicherern in der Hausrat-Grundversicherung mitversichert. Die maximale Entschädigungshöhe wird in der Regel in Prozent der vereinbarten Hausrat-Versicherungssumme angegeben. Zu beachten ist, dass Kosten, die durch die Unbenutzbarkeit beschädigter Räume nicht anfallen oder eingespart werden können (wie z.B. Mietkosten), von der Entschädigung in Abzug gebracht werden. Zudem können Kosten, die ohnehin entstanden wären (wie z.B. gebuchte Ferien) nicht entschädigt werden. Die Versicherungsleistung deckt zusätzlich entstehende Kosten, bis das Heim wieder bezogen werden kann.