Wer be­zahlt Ha­gel­schä­den am ge­lie­he­nen Au­to?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ein Freund lieh mir für einen Ausflug sein Auto. Leider geriet ich damit in ein Unwetter mit Hagelschlag und das Fahrzeug wurde beschädigt. Wer bezahlt die anstehende Reparatur?

Das Ausleihen eines Fahrzeuges unter Freunden wird vom Gesetz gleichbehandelt wie eine Ausleihe zum Gebrauch. Im Normalfall sollten Sie deshalb ein geliehenes Fahrzeug im selben Zustand wieder zurückgeben, wie Sie es beim Ausleihen erhalten haben. Wird nun aber das Auto beschädigt, während dem es in Ihrer Obhut ist, sind Sie nur dann dafür verantwortlich, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben.

Kaskoversicherungen zahlen

Die Tatsache, dass Sie plötzlich in einen Hagelschauer geraten sind, kann nicht als schuldhaft beurteilt werden. Es handelt sich um ein unvorhersehbares Naturereignis, für das Sie nicht verantwortlich gemacht werden können. Ihr Freund kann also von Ihnen keine Zahlung der Reparaturkosten verlangen. Sofern Ihr Freund eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird ihm der Hagelschaden vergütet. Die Kaskoversicherung deckt durch Elementarereignisse verursachte Schäden ab. Hat Ihr Freund keine solche Versicherung abgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.