Was­ser­ein­bruch im Kel­ler – wer be­zahlt den Scha­den?

VersicherungsratgeberArchive

Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Tropfwasser aus einer undichten Leitung hat im Kellerabteil meinen Schlafsack und mein Zelt durchnässt und total beschädigt. Wer kommt für den Schaden auf?

Die defekte, also mangelhafte Wasserleitung ist Bestandteil des Gebäudes und somit eines «Werks». Für Schäden als Folge von Werkmängeln, und als solcher gilt die undichte Leitung, muss der Eigentümer des Werkes, in Ihrem Fall der Gebäudeeigentümer, geradestehen. Normalerweise verfügt dieser über eine Haftpflichtversicherung, die derartige Schäden deckt. Andererseits wäre aufgrund der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Hausratversicherungs-Police zu prüfen, ob die eingetretenen Wasserschäden mitversichert sind. Sie hätten dann die Wahl, ob Sie sich an Ihren Vermieter als Werkeigentümer oder aber an Ihre Hausratversicherung zu wenden.

Zeitwert- oder Neuwert als Entscheidungskriterium

Falls Deckung besteht über die Hausratversicherung, ist abzuklären, zu welchem Wert Sie von der Versicherung entschädigt werden. Oft werden im Keller Sachen gelagert, die nicht mehr in Gebrauch sind. Solche Sachen sind bei einigen Gesellschaften zum Zeitwert, bei anderen zum Neuwert versichert. Neuwertentschädigung können Sie für saisonbedingt im Keller gelagerte Camping- oder Sportausrüstungen, für Weihnachtsschmuck oder aber für Schuhe und Kleider erwarten, die Sie im Keller nur «zwischenlagern». In Ihrem Fall scheinen Gegenstände beschädigt worden zu sein, die Sie in der Vergangenheit regelmässig benutzt haben. Für solche Sachen vergütet Ihnen die Hausratversicherung in der Regel den aktuellen Wiederbeschaffungspreis (Neuwert) für qualitativ gleichwertige Sachen. Die Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers würde den effektiv entstandenen Schaden dagegen nur zum Zeitwert entschädigen. Es macht für Sie deshalb Sinn, den Schaden umgehend Ihrer eigenen Hausratversicherung anzumelden.