Was­ser­ein­bruch durchs Dach – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Durch das Dach meines Einfamilienhauses drang Wasser in den Wohnbereich des Hauses. Wände und der Parkettboden wurden beschädigt und Möbel in Mitleidenschaft gezogen. Welche Versicherung übernimmt diese Schäden?

Mit den Schäden im Innern des Gebäudes (Wände und Parkettboden) befasst sich die Gebäudewasser-Versicherung. Solche Schäden sind bei einem Eindringen von Wasser durchs Dach grundsätzlich versichert. Analog würde es sich auch verhalten, wenn das Wasser wegen einer lecken Wasserleitungsanlage, die nur Ihrem Gebäude dient, ausgeflossen wäre. In diesem Fall käme noch eine Entschädigung der Lecksuchkosten sowie der Kosten fürs Freilegen und Zumauern der defekten Wasserleitung hinzu. Einige Versicherungsgesellschaften bezahlen zudem das Reparieren der lecken Wasserleitungsstelle. Über den genauen Versicherungsumfang geben die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in Ihrer Police Auskunft. Bei Unklarheiten steht Ihnen Ihr Versicherungsberater zur Verfügung.

Hausratversicherung kommt für Schäden an Mobilien auf

Da Mobiliar beschädigt wurde, sollten Sie auch Ihre Hausratversicherung umgehend informieren. Die Versicherung wird die betroffenen Möbel allenfalls begutachten lassen und dann für die Schäden aufkommen. In der Hausratversicherung werden entweder die notwendigen Reparaturkosten entschädigt oder, sollte eine Reparatur nicht mehr möglich oder sinnvoll sein, der sogenannte Neuwert vergütet. In beiden Fällen wird ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt in Abzug gebracht.