Vor­zei­ti­ge Pen­sio­nie­rung – wie blei­be ich un­fall­ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive19. Dezember 2017

Kurz nach meiner Frühpensionierung stürzte ich und brach mir das Bein. Wer bezahlt die Heilungskosten? Wie wäre ich gegen die Risiken eines schwereren Unfalls versichert? Was ist, wenn ich einen Teilzeitjob annehme?

Das Gesetz sieht bei allen Anstellungen eine obligatorische Berufsunfallversicherung vor. Bei mehr als acht Stunden Arbeitszeit pro Woche in einem Betrieb kommt eine Versicherung für Nichtberufs- oder Freizeitunfälle hinzu. Wenn Sie künftig in Ihrem Teilzeitjob weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, besteht für Sie beim neuen Arbeitgeber keine Versicherungspflicht gegen Nichtberufsunfälle. Nur wenn sich der Unfall innert 31 Tagen nach der Pensionierung ereignet, zahlt die Unfallversicherung des ehemaligen Arbeitgebers noch die Heilungskosten; allenfalls besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie eine so genannte Abredeversicherung mit der Unfallversicherung des alten Arbeitgebers abschliessen können, welche die Heilungskosten von Unfällen für weitere 6 Monate abdeckt. Nachher sind Sie bei Unfällen für die Heilungskosten über Ihre Krankenkasse versichert – stellen Sie aber sicher, dass ein während Ihrer Anstellungszeit mit der Kasse vereinbarter Ausschluss der Unfalldeckung wieder aufgehoben wird.

Unterschiedliche Leistungen

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Nichtberufsunfallversicherung des ehemaligen Arbeitgebers umfangreicher waren als der künftige Unfallversicherungsschutz bei Ihrer Krankenkasse, der sich auf die Vergütung der Heilungskosten beschränkt. Sie waren bei Ihrem Arbeitgeber unter anderem auch für Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrenten sowie Hilflosenentschädigungen versichert – falls sich für Sie hier gravierende Lücken im Versicherungsschutz ergeben, sollten die das mit Ihrem Versicherungsberater besprechen.